Die McCain GmbH mit Sitz in Eschborn informiert über eine fehlerhafte Kennzeichnung ihres Produkts „McCain Pickers Cheesy Italian Pops“ in der 230-Gramm-Packung. Der Hinweis betrifft sämtliche Mindesthaltbarkeitsdaten, da der Fehler produktübergreifend festgestellt wurde.
Im Rahmen interner Prüfungen wurde festgestellt, dass das Allergen Ei in der Zutatenliste nicht korrekt ausgewiesen ist. Damit entspricht die Kennzeichnung nicht den geltenden Vorschriften zur Allergenkennzeichnung, die insbesondere für empfindliche Verbrauchergruppen von zentraler Bedeutung ist.
Für Menschen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber Ei kann der Verzehr des Produkts gesundheitliche Beschwerden auslösen. Je nach individueller Empfindlichkeit reichen die möglichen Reaktionen von leichten Symptomen bis hin zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen. Für Personen ohne entsprechende Allergie besteht hingegen kein gesundheitliches Risiko.
Das Produkt wurde bundesweit vertrieben und ist in allen Bundesländern im Handel erhältlich gewesen, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Unternehmen rät Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer bekannten Ei-Allergie oder -Unverträglichkeit dringend davon ab, das Produkt zu verzehren. Für alle anderen Personen ist der Konsum unbedenklich.
Für weitere Informationen steht die McCain GmbH unter der E-Mail-Adresse info.germany@mccain.com zur Verfügung.
Die Meldung wurde am 2. April 2026 durch die zuständigen Behörden in Hessen veröffentlicht und zuletzt am selben Tag aktualisiert.