Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 30 IN 471/25 hat das Amtsgericht Offenburg am 02. April 2026 um 08:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bitar für Photovoltaik GmbH angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in Kehl (Weststraße 9) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 730690 eingetragen und wird von Geschäftsführer Bitar Hamada vertreten.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Mildenberger (Offenburg) bestellt.
Maßnahmen des Gerichts
Zur Sicherung der Vermögenslage wurden umfangreiche Maßnahmen getroffen:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft sind vorläufig untersagt
- Bereits laufende Maßnahmen werden eingestellt
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
- Der Gesellschaft wurde untersagt, über Konten und Forderungen zu verfügen
- Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Konten und Außenstände liegt beim Insolvenzverwalter
- Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten
- Banken sind zur Auskunft gegenüber dem Verwalter verpflichtet
Darüber hinaus darf der vorläufige Insolvenzverwalter Geschäftsräume betreten, Unterlagen prüfen und Vermögenswerte sichern.
Einordnung
Hier liegt eine besonders weitgehende Maßnahme vor: Neben dem Zustimmungsvorbehalt wurde der Schuldnerin auch die Verfügung über Konten und Forderungen entzogen. Damit hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine starke Kontrollfunktion.
In der nächsten Phase wird geprüft:
- ob ein Insolvenzgrund vorliegt
- ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken
Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder eine Abweisung mangels Masse erfolgt.