Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 579/25 hat das Amtsgericht Bielefeld am 30. März 2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kowalschik Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Der Insolvenzantrag war bereits am 26. Juni 2025 von der Gesellschaft selbst gestellt worden.
Das Unternehmen mit Sitz in Rietberg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 7975 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Kowalschik Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer André Kowalschik ist.
Nach den Feststellungen des Gerichts lag zwar ein Insolvenzgrund vor, jedoch reichte das vorhandene Vermögen nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Grundlage der Entscheidung war unter anderem ein Gutachten der vom Gericht bestellten Sachverständigen Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf. Zudem wurde kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet, was ebenfalls zur Abweisung beitrug.
Bei der Kowalschik Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG handelt es sich dem Namen nach um eine Besitzgesellschaft, die typischerweise Immobilien oder andere Vermögenswerte hält und verwaltet. Solche Gesellschaften erzielen ihre Einnahmen häufig durch Vermietung, Verpachtung oder die Nutzung von Anlagevermögen innerhalb einer Unternehmensstruktur.
Die Abweisung mangels Masse hat zur Folge, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass offene Forderungen nicht mehr durch ein geordnetes Verfahren realisiert werden können. Gleichzeitig trägt die Schuldnerin die Kosten des Verfahrens.
Der Fall verdeutlicht, dass selbst bei vorhandenen Insolvenzgründen ein Verfahren nur eröffnet wird, wenn ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Fehlt es daran, endet das Verfahren bereits im Antragsstadium.