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FMA: Konzession für INVEST-CON Finanzconsulting GmbH als Wertpapierdienstleistungsunternehmen erteilt

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der INVEST-CON Finanzconsulting GmbH (FN 235116i) mit Bescheid vom 30.12.2025 eine Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) erteilt.

Im Zuge dieser Neustrukturierung hat das Unternehmen gleichzeitig seine bisherige Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 zurückgelegt. Diese ist damit erloschen. Die neue Zulassung wurde unter einer aufschiebenden Bedingung erteilt und ist mit deren Eintritt am 16.03.2026 wirksam geworden.

Seit diesem Zeitpunkt ist die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH berechtigt, gewerblich Anlageberatung zu erbringen sowie Aufträge über Finanzinstrumente anzunehmen und an Dritte weiterzuleiten. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018.

Einordnung für Anleger:
Mit der neuen Konzession ändert sich vor allem der regulatorische Status des Unternehmens. Als Wertpapierdienstleistungsunternehmen liegt der Schwerpunkt typischerweise auf der Beratung sowie der Vermittlung von Geschäften, nicht jedoch auf der eigenständigen Durchführung oder Verwahrung von Finanzinstrumenten.

Für Kunden bedeutet das:

  • Die Gesellschaft darf Anlageempfehlungen aussprechen
  • Sie kann Kauf- oder Verkaufsaufträge entgegennehmen und weiterleiten
  • Die eigentliche Ausführung erfolgt jedoch in der Regel über externe Partnerbanken oder Broker

Gleichzeitig unterliegt das Unternehmen weiterhin den aufsichtsrechtlichen Vorgaben der FMA, insbesondere im Hinblick auf Anlegerschutz, Transparenz und Wohlverhaltensregeln.

Worauf Anleger achten sollten:
Auch bei konzessionierten Unternehmen gilt, dass Anleger die angebotenen Produkte und Risiken sorgfältig prüfen sollten. Eine behördliche Zulassung stellt zwar sicher, dass Mindeststandards eingehalten werden – sie ersetzt jedoch keine individuelle Risikobewertung oder Anlageentscheidung.

Fazit:
Die erteilte Konzession markiert eine formale Neuausrichtung der INVEST-CON Finanzconsulting GmbH innerhalb des regulatorischen Rahmens. Für Anleger ist vor allem entscheidend zu verstehen, welche konkreten Dienstleistungen angeboten werden – und wo die Grenzen der Tätigkeit des Unternehmens liegen.

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