Dark Mode Light Mode

BaFin schlägt Alarm: Fake-Websites nutzen Namen der Tradegate AG für unerlaubte Finanzangebote

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Internetseiten tradegateag.com und webtrader.tradegateag.com. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort ohne die erforderliche Zulassung Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten – unter missbräuchlicher Verwendung des Namens eines etablierten Unternehmens.

Identitätsmissbrauch im Finanzbereich

Besonders brisant: Hinter den Angeboten steckt offenbar kein legitimes Unternehmen, sondern ein Fall von Identitätsmissbrauch. Die Betreiber der genannten Websites geben sich als Tradegate AG aus, ein tatsächlich existierendes Finanzunternehmen mit Sitz in Berlin.

Die echte Tradegate AG betreibt jedoch ausschließlich die offizielle Website tradegate.ag. Die nun beanstandeten Domains stehen in keinem Zusammenhang mit dem legitimen Anbieter.

Unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Nach Angaben der BaFin bieten die Betreiber über die Fake-Websites unter anderem:

  • Handel mit Kryptowerten
  • Handel mit Finanzinstrumenten

an – ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis.

In Deutschland gilt:
Wer Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt zwingend eine Zulassung der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte, die für Anleger erhebliche Risiken bergen.

Gefahr für Verbraucher

Solche Fälle sind besonders gefährlich, weil sie gezielt Vertrauen ausnutzen. Der bekannte Name eines seriösen Unternehmens wird verwendet, um Anleger zu täuschen.

Typische Risiken:

  • Verlust des eingesetzten Kapitals
  • Missbrauch persönlicher Daten
  • fehlende rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten

BaFin rät zur Vorsicht

Die Finanzaufsicht empfiehlt, vor Abschluss von Finanzgeschäften stets zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Dafür stellt die BaFin eine öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung.

Fazit

Der Fall zeigt erneut, wie professionell Betrüger im Internet vorgehen. Selbst bekannte Namen werden gezielt kopiert, um Vertrauen zu erschleichen.

Für Anleger gilt daher: Bei unbekannten Plattformen und ungewöhnlichen Angeboten ist besondere Vorsicht geboten – insbesondere dann, wenn eine BaFin-Zulassung nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Trump auf dem Dollar: Symbolpolitik oder Tabubruch? USA planen historische Banknoten

Next Post

Börsebius TopMix 2024/25: Solider defensiver Mischfonds mit ordentlicher Rendite, aber begrenztem Wachstumspotenzial