Die Insolvenz der „123 Shared Mobility Germany GmbH“ hat tausende Kunden getroffen. Lockangebote, versteckte Kosten, fragwürdige Gebühren – und am Ende steht für viele Betroffene der Verlust ihrer Kaution. Im Gespräch erklärt Rechtsanwältin Bontschev, welche Fehler Verbraucher vermeiden sollten und welche Möglichkeiten Geschädigte jetzt noch haben.
Interviewer: Frau Bontschev, tausende Kunden haben Forderungen gegen die insolvente Mietwagenfirma angemeldet. Wie bewerten Sie den Fall rechtlich?
Rechtsanwältin Bontschev: Der Fall ist leider ein klassisches Beispiel für ein Geschäftsmodell, das stark auf Intransparenz basiert. Kunden wurden mit günstigen Preisen gelockt, während gleichzeitig versteckte Gebühren und Vertragsklauseln im Hintergrund lauerten. Rechtlich bewegen wir uns hier im Bereich möglicher unlauterer Geschäftspraktiken und in Teilen auch im Grenzbereich zur Sittenwidrigkeit.
Interviewer: Besonders brisant sind die Kautionen, die viele Kunden wohl nicht zurückbekommen. Warum ist das so?
Rechtsanwältin Bontschev: Das zentrale Problem ist, dass die Kautionen offenbar nicht getrennt vom Firmenvermögen verwahrt wurden. Das ist ein gravierender Unterschied etwa zur Mietkaution bei Wohnungen. Im Insolvenzfall fallen diese Gelder dann in die Insolvenzmasse – und die Kunden sind nur einfache Gläubiger. Das bedeutet: Sie stehen in der Rangfolge weit hinten und bekommen oft nur einen Bruchteil ihres Geldes – wenn überhaupt.
Interviewer: Viele Kunden berichten auch von extrem hohen Gebühren, etwa bei angeblichen Geschwindigkeitsverstößen. Ist das rechtlich zulässig?
Rechtsanwältin Bontschev: Solche Gebühren sind nur dann zulässig, wenn sie transparent vereinbart wurden und verhältnismäßig sind. Wenn beispielsweise GPS-Daten ohne ausreichende Aufklärung genutzt wurden oder pauschale Strafgebühren erhoben wurden, kann das rechtlich angreifbar sein. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Interviewer: Können betroffene Kunden jetzt noch etwas tun?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja, aber die Möglichkeiten sind begrenzt. Wichtig ist zunächst, dass Forderungen korrekt im Insolvenzverfahren angemeldet wurden. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Ansprüche gegen Verantwortliche persönlich bestehen – etwa bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung. Das ist allerdings komplex und oft nur in Einzelfällen erfolgversprechend.
Interviewer: Was raten Sie Verbrauchern grundsätzlich, um sich vor solchen Fällen zu schützen?
Rechtsanwältin Bontschev: Es gibt einige klare Warnsignale:
- Wenn ein Angebot ungewöhnlich günstig erscheint, sollte man besonders genau hinschauen
- Vertragsbedingungen – insbesondere zu Gebühren und Kautionen – sollten sorgfältig gelesen werden
- Wichtig ist die Frage: Wird die Kaution getrennt verwahrt oder nicht?
- Bewertungen im Internet können Hinweise geben, sollten aber kritisch geprüft werden
- Bei ungewöhnlichen Überwachungsmaßnahmen wie GPS sollte man besonders sensibel sein
Interviewer: Der Fall zeigt auch strukturelle Probleme. Sehen Sie hier politischen Handlungsbedarf?
Rechtsanwältin Bontschev: Absolut. Gerade im Bereich neuer Mobilitätsangebote gibt es regulatorische Lücken. Verbraucher müssen besser geschützt werden, insbesondere bei Vorauszahlungen und Kautionen. Hier wären klarere gesetzliche Vorgaben sinnvoll – etwa zur getrennten Verwahrung von Kundengeldern.
Interviewer: Ihr Fazit?
Rechtsanwältin Bontschev: Der Fall ist ein warnendes Beispiel. Viele Betroffene werden ihr Geld voraussichtlich nicht vollständig zurückerhalten. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher sich im Vorfeld schützen – denn im Insolvenzfall ist es oft zu spät.