Dark Mode Light Mode

BaFin untersagt unerlaubtes Versicherungsgeschäft bei Deutscher Krankenvorsorge GmbH und Deutscher Krankenunterstützungskasse e.V.

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Krankenvorsorge GmbH sowie dem Deutschen Krankenunterstützungskasse e.V. mit Sitz in Bremen aufgegeben, ihr unerlaubt betriebenes Versicherungsgeschäft sofort einzustellen. Der entsprechende Bescheid wurde am 5. März 2026 erlassen.

Geschäftsmodell unter Aufsicht

Die beiden Anbieter werben über ihre Internetseiten mit einer sogenannten Absicherung als „Privatpatient“. Das Angebot richtet sich insbesondere an gesetzlich Krankenversicherte sowie deren Arbeitgeber.

Kern des Modells ist, dass Patienten medizinische Leistungen privat abrechnen und damit faktisch auf Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verzichten. Im Anschluss stellen die Anbieter in Aussicht, einen Teil der entstandenen Kosten zu erstatten.

BaFin sieht unerlaubtes Versicherungsgeschäft

Nach Einschätzung der BaFin erfüllen diese Angebote die Kriterien eines Versicherungsgeschäfts, für das in Deutschland eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Eine solche Genehmigung liegt jedoch nicht vor.

Entscheidend ist dabei, dass weder die Deutsche Krankenvorsorge GmbH noch der Deutsche Krankenunterstützungskasse e.V. einen verbindlichen Anspruch auf Leistungen wirksam ausschließen. Damit übernehmen sie faktisch ein Versicherungsrisiko – ohne über die notwendige Zulassung zu verfügen.

Risiken für Verbraucher

Für Verbraucher kann ein solches Modell erhebliche Risiken bergen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass:

  • Leistungen nicht oder nicht vollständig erstattet werden,
  • der gesetzliche Krankenversicherungsschutz eingeschränkt wird,
  • finanzielle Belastungen im Krankheitsfall entstehen.

Die BaFin greift mit ihrer Anordnung ein, um Verbraucher zu schützen und unerlaubte Geschäftsmodelle zu unterbinden.

Anleger und Versicherte sollten grundsätzlich prüfen, ob Anbieter über eine gültige Zulassung verfügen, bevor sie entsprechende Verträge abschließen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Filmemacher und Autor Alexander Kluge im Alter von 94 Jahren gestorben

Next Post

Haferkater-Investment im Check: Mittelverwendung überwiegend planmäßig – aber mit strukturellen Besonderheiten für Anleger