Das Amtsgericht Saarbrücken (Außenstelle Sulzbach) hat am 25. März 2026 um 14:42 Uhr im Verfahren 103 IN 4/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der „freiRaum3“ Domizil Hotel Hans UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Bahnhofstraße 16–18 in Lauterecken ist im Handelsregister unter HRB 108577 eingetragen und wird von Geschäftsführer Sven Kehrein-Seckler vertreten.
Gericht ordnet vollständiges Verfügungsverbot an
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Günter Staab aus Saarbrücken bestellt. Das Gericht verhängte ein allgemeines Verfügungsverbot – eine besonders einschneidende Maßnahme.
Das bedeutet:
- Die Geschäftsführung darf nicht mehr über das Vermögen verfügen
- Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt beim Insolvenzverwalter
- Bankguthaben und Forderungen werden durch den Verwalter eingezogen
- Schuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten
Diese Maßnahme wird in der Regel dann angeordnet, wenn eine unmittelbare Sicherung der Vermögenswerte erforderlich ist.
Geschäftstätigkeit: Immobilienverwaltung und -handel
Entscheidend für die Einordnung des Unternehmens ist der eingetragene Geschäftszweck. Dieser liegt im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens und umfasst:
- Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken
- Veräußerung von Immobilien
- Halten und Verwalten von Grundbesitz
- Verwaltung grundstücksgleicher Rechte
Damit handelt es sich nicht primär um einen Hotelbetreiber, sondern um eine Immobiliengesellschaft.
Der Zusatz „Domizil Hotel Hans“ im Firmennamen deutet zwar auf einen Bezug zu einem Hotelobjekt hin, wahrscheinlich in Form einer Immobilie oder Nutzungseinheit. Die operative Hotelführung ist jedoch nach den vorliegenden Daten nicht der zentrale Unternehmensgegenstand, sondern eher eine Nutzung der gehaltenen Immobilie.
Einordnung
Die Insolvenz betrifft damit ein Unternehmen, das im Kern im Immobilienbereich tätig ist. Typische Risiken in diesem Segment sind:
- hohe Finanzierungskosten bei steigenden Zinsen
- sinkende Immobilienbewertungen
- Schwierigkeiten bei Vermietung oder Veräußerung
- Liquiditätsengpässe durch laufende Kosten
Gerade bei kleineren Immobiliengesellschaften kann eine Kombination dieser Faktoren schnell zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen.
Wie es weitergeht
In der nun laufenden Prüfungsphase wird der Insolvenzverwalter insbesondere klären:
- ob ausreichend Vermögen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist
- welchen Wert die gehaltenen Immobilien haben
- ob eine Fortführung oder ein Verkauf der Vermögenswerte möglich ist
Das angeordnete allgemeine Verfügungsverbot zeigt, dass das Gericht von einer kritischen Lage ausgeht. Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich von der Werthaltigkeit der Immobilien und den Finanzierungsmöglichkeiten ab.