Aktenzeichen 3603 IN 1720/26
Die TwoThings Capital Solutions Group GmbH i.L. aus Berlin ist in eine entscheidende Phase ihres wirtschaftlichen Bestehens eingetreten. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. März 2026 um 16:00 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Mommsenstraße in Berlin, eingetragen im Handelsregister unter HRB 284176, befindet sich bereits in Liquidation. Vertreten wird sie durch Geschäftsführer Alexander von Mellenthin. Die gerichtliche Entscheidung zielt darauf ab, das verbleibende Vermögen vor weiteren Verlusten zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller bestellt. Seine Aufgabe ist es, die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft zu überwachen und sicherzustellen, dass vorhandene Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger erhalten bleiben. Gleichzeitig prüft er, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens überhaupt gegeben sind.
Die Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Gesellschaft sind erheblich. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, eigenständig über Bankkonten und offene Forderungen zu verfügen. Diese Befugnisse sind vollständig auf den Insolvenzverwalter übergegangen, der auch berechtigt ist, ein Sonderkonto zur Verwaltung eingehender Gelder einzurichten.
Zugleich hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt beziehungsweise bereits laufende Maßnahmen vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigergesamtheit und verhindert, dass einzelne Forderungen bevorzugt durchgesetzt werden.
Auch Drittschuldner sind verpflichtet, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Geschäftsführung wiederum muss umfassend mitwirken, Einsicht in Unterlagen gewähren und sämtliche erforderlichen Auskünfte zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erteilen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun eine intensive Prüfphase. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder ob die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens hierfür nicht ausreicht.