Unter dem Aktenzeichen 97 IN 26/26 hat das Amtsgericht Paderborn am 19. März 2026 eine Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A&A Beteiligung GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Hauptstraße 5 in 33178 Borchen ist im Handelsregister unter HRB 15392 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Arthur Weiß vertreten.
Dem Beschluss vorausgegangen war ein Eigenantrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der am 21. Januar 2026 beim Gericht einging. Ziel dieses Antrags war es, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens zu klären und eine strukturierte Abwicklung oder mögliche Sanierung einzuleiten.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Verfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und somit auch keine geordnete Verteilung vorhandener Vermögenswerte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt.
Die Abweisung mangels Masse stellt regelmäßig ein deutliches Zeichen für eine wirtschaftlich äußerst angespannte Lage dar, da selbst die grundlegenden Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel eingeschränkte Möglichkeiten, ihre Forderungen durch ein Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Paderborn ist das Verfahren beendet, ohne dass es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gekommen ist. Die Entscheidung unterstreicht die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und markiert zugleich den Abschluss der gerichtlichen Prüfung.