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Staatsanwaltschaft Lörrach

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Lörrach

655 VRs 26 Js 14601/​22

Die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – führt unter dem AZ: 655 VRs 26 Js 14601/​22 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den Verurteilten Radostin Petrov, der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Lörrach vom 12.08.2025 wegen vorsätzlicher Geldwäsche verurteilt wurde.

Er wurde wegen folgender Tat verurteilt:

Am 01.09.2022 eröffneten Sie bei der Deutsche Bank AG ein Postbankkonto mit der Kontonummer DE88 1001 0010 0975 8911 36.

Am 05.10.2022 eröffneten Sie bei der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden ein Konto mit der Kontonummer DE66 6835 0048 0101 6916 57, welches umsatzlos blieb.

Am 11.10.2022 eröffneten Sie ein Konto bei der Volksbank Dreiländereck e.G. mit der IBAN DE46 6839 0000 0008 9682 68. Gegenüber dem Mitarbeiter der Volksbank Dreiländereck, dem Zeugen Fredi gaben Sie an, dass das Konto ein Lohnkonto sein solle. Das Konto blieb bis auf die nachfolgend dargestellten Überweisungsgutschriften und Barabhebungen jedoch umsatzlos. Lohnzahlungen gingen auf dem Konto keine ein.

Auf Ihrem Konto bei der Postbank mit der IBAN DE88 1001 0010 0975 8911 36 gingen, wie Sie wussten, (1.) am 30.09.2022 vom Konto des Geschädigten Riedesser 9850,00 Euro mit dem Verwendungszweck „Transffer Autokauf fuer meinen enkel Karl-Friedrich Riedesser“ ein, nachdem sich eine unbekannte Täterschaft auf unbekannte Weise Zugang zum Bankkonto des Geschädigten verschafft hatte. Der Geschädigte Riedesser erstattet deswegen beim Polizeirevier Laupheim Anzeige. Im Anschluss an die Überweisungsgutschrift hoben Sie am 30.09.2022 von Ihrem Postbank-Konto zunächst um 12:31 Uhr am Geldautomat in Lörrach 1.000,00 Euro ab und um 12:37 Uhr ließen Sie sich am Schalter der Postbankfiliale in Lörrach 8.800,00 Euro in bar auszahlen. Am 01.10.2022 hoben Sie um 10:47 Uhr von diesem Konto weitere 26,90 Euro bar an einem Geldautomaten der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden in Lörrach ab. 23,10 Euro behielten Sie als Gutschrift auf dem Konto für sich.

Auf Ihrem Konto bei der Volksbank Dreiländereck e.G. mit der IBAN DE46 6839 0000 0008 9682 68 gingen, wie Sie ebenfalls wussten, zwei Überweisungen vom Konto des Geschädigten Wiertelaczyk jeweils unter dem Betreff „Umbuchung autokauf fuer mein enkel“ ein, nachdem sich eine unbekannte Täterschaft, die gegenüber dem Geschädigten als angeblicher Mitarbeiter der Postbank aufgetreten war, auf betrügerische Weise Zugang zum Bankkonto des Geschädigten verschafft hatte, indem sie vorgab, mit dem Geschädigten üben zu wollen, das Passwort einzugeben. Insgesamt beträgt der Schaden beim Geschädigten 14.350,00 Euro. Der Geschädigte Wierelaczyk erstattet deswegen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen Kreis Lippe Anzeige. Im Einzelnen:

(2.) Am 27.10.2022 gingen auf Ihrem Volksbank-Konto 9850,00 Euro ein. Am selben Tag hoben Sie davon zunächst um 14: 24 Uhr am Geldautomat in Lörrach 850,00 Euro ab und um 14:51 ließen Sie sich am Schalter der Volksbank Dreiländereck in Lörrach 8.992,00 Euro bar auszahlen.

(3.) Am 28.10.2022 gingen auf Ihrem Volksbank-Konto 4.500,00 Euro ein. Im Anschluss an die Überweisungsgutschrift kündigten sie gegenüber der Volksbank Dreiländereck an, über die weiteren 4.500,00 Euro in bar verfügen zu wollen, wozu es aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung vom 28.10.2022 und einer daraufhin erlassenen Arrestverfügung nicht mehr kam.

Bei den unter Ziffern 1. bis 3. aufgeführten Handlungen wussten Sie oder nahmen zumindest billigend in Kauf, dass die erhaltenen Überweisungsgutschriften der Geschädigten aus Betrugstaten stammten, nachdem Sie in kurzer Zeit drei Konten eröffneten, die entweder umsatzlos blieben oder nur für Geldwäschehandlungen verwendet wurden und die angegebenen Verwendungszwecke nichts mit einer Tätigkeit von Ihnen zu tun hatten.

Es wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 24.200,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet gemäß §§ 73, 73c StGB.

Die Verletzten (Erben des verstorbenen Geschädigten Wierelaczyk) dieser Tat können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). Eine Rückübertragung oder Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Einziehungsgegenstand im Eigentum des Staates. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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