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BaFin warnt vor gfi-hold(.)com – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website gfi-hold(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne die erforderliche Genehmigung Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Auftreten unter angeblicher Londoner Gesellschaft

Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung „GFI Holdings Limited“ auf und gibt an, seinen Sitz in London (Vereinigtes Königreich) zu haben. Ob diese Angaben zutreffen, ist unklar. Entscheidend ist: Eine Zulassung durch die BaFin liegt nicht vor.

Ohne eine solche Erlaubnis unterliegt der Anbieter keiner deutschen Finanzaufsicht – ein erhebliches Risiko für Anlegerinnen und Anleger.

Verbindung zu weiterer Plattform

Die BaFin weist zudem auf eine nahezu identische Website hin: olylim(.)com. Diese wird angeblich von „Olympus Capital Limited“, ebenfalls mit Sitz in London, betrieben.

Solche parallelen Plattformen mit ähnlichem Aufbau sind ein typisches Muster im Bereich betrügerischer Online-Investmentangebote. Häufig werden mehrere Domains gleichzeitig oder nacheinander genutzt, um Reichweite zu erhöhen und regulatorischen Maßnahmen auszuweichen.

Unerlaubte Geschäfte im Fokus der Aufsicht

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Anbieter ohne diese Genehmigung bewegen sich außerhalb des regulierten Finanzmarktes.

Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Diese Vorschriften ermöglichen es der BaFin, die Öffentlichkeit über möglicherweise unerlaubt tätige Anbieter zu informieren.

Vorsicht bei Online-Investments

Die BaFin rät gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern grundsätzlich zu besonderer Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Professionelle Webseiten, internationale Firmensitze und attraktive Renditeversprechen können leicht Seriosität vortäuschen.

Ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist, lässt sich in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Zusätzlich informiert die Aufsicht regelmäßig über typische Betrugsmaschen – etwa im Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“.

Der Fall gfi-hold(.)com zeigt erneut: Mehrere ähnlich aufgebaute Plattformen können Teil eines größeren Netzwerks sein. Eine gründliche Prüfung bleibt der wichtigste Schutz vor finanziellen Schäden.

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