Aktenzeichen 503 IN 251/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bio Raika GmbH mit Sitz am Hammfelddamm 4a in 41460 Neuss hat das Amtsgericht Düsseldorf als zuständiges Insolvenzgericht am 10. März 2026 um 09:55 Uhr eine Reihe vorläufiger Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage der Gesellschaft angeordnet.
Die Bio Raika GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 23493 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Alireza Fakhr vertreten. Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sah das Gericht Anlass, zum Schutz der Gläubigerinteressen und zur Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte frühzeitig regulierend einzugreifen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Kluth mit Kanzleisitz in der Klaus Bungert Straße 5 b in 40468 Düsseldorf bestellt. Mit dieser Bestellung übernimmt er die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überwachen, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und dem Gericht eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu liefern.
Das Gericht ordnete zugleich an, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit wird sichergestellt, dass Vermögensverschiebungen oder wirtschaftliche Entscheidungen nicht mehr ohne Kontrolle erfolgen können und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft, den sogenannten Drittschuldnern, ausdrücklich untersagt, Zahlungen weiterhin an die Bio Raika GmbH zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden daher aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen.
Zusätzlich hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger durch Vollstreckungsmaßnahmen bevorzugt werden und dadurch die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger beeinträchtigt wird.
Mit den angeordneten Maßnahmen schafft das Amtsgericht Düsseldorf eine vorläufige rechtliche und wirtschaftliche Stabilisierungssituation, innerhalb derer die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Bio Raika GmbH umfassend geprüft werden können. Auf Grundlage dieser Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.