Vor einem deutschen Gericht hat der Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Heinrich Ebbing begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Politiker schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Die Anklage bezieht sich auf Ereignisse, die sich nach Darstellung der Ermittler vor rund fünf Jahren abgespielt haben sollen. Damals soll der ehemalige Abgeordnete über ein Datingportal Kontakt zu einer Frau aufgenommen haben. Zwischen beiden habe sich anschließend ein intensiver Austausch entwickelt.
Ermittler sehen Zusammenhang mit kinderpornografischem Material
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Frau kurze Zeit nach dem Kennenlernen sexuelle Handlungen an ihrem damals siebenjährigen Sohn vorgenommen haben. Diese Taten soll sie fotografiert oder gefilmt und die entsprechenden Aufnahmen anschließend an den Angeklagten geschickt haben.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der ehemalige Politiker diese Bilder erhalten und gespeichert hat. Solche Aufnahmen gelten rechtlich als Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und fallen unter besonders schwere Straftatbestände.
Vorwurf eines persönlichen Treffens
Die Anklage wirft dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten zudem vor, die Frau später persönlich besucht zu haben. Das Treffen soll laut Staatsanwaltschaft in Goslar stattgefunden haben.
Bei diesem Besuch soll der Angeklagte den Jungen selbst sexuell missbraucht haben. Diese Vorwürfe bilden den Kern der Anklage.
Welche Beweise die Ermittlungsbehörden hierfür vorlegen können, wird im Verlauf der Hauptverhandlung geklärt werden. In solchen Verfahren spielen häufig digitale Kommunikationsdaten, Chatverläufe sowie gespeicherte Dateien eine wichtige Rolle.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Seine Verteidigung erklärte, der Angeklagte habe sich nicht strafbar gemacht.
Wie in allen Strafverfahren gilt auch in diesem Fall bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Erst nach Abschluss der Beweisaufnahme wird das Gericht entscheiden, ob die Vorwürfe bestätigt werden können.
Mehrere Verhandlungstage geplant
Für das Verfahren sind mehrere Verhandlungstage angesetzt. Während der Hauptverhandlung sollen Zeugen, Sachverständige und Ermittlungsbeamte gehört werden. Auch digitale Beweismittel könnten eine zentrale Rolle spielen.
Bei Verfahren mit Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird häufig großer Wert auf den Schutz der Betroffenen gelegt. Teile der Verhandlung könnten deshalb unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Politischer Hintergrund des Angeklagten
Der Angeklagte war früher Mitglied des Deutschen Bundestages und gehörte der Freie Demokratische Partei an. Während seiner Zeit im Parlament beschäftigte er sich unter anderem mit wirtschafts- und energiepolitischen Themen.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte der Fall bereits für Aufmerksamkeit gesorgt, da es sich um einen ehemaligen Bundespolitiker handelt.
Urteil erst nach umfangreicher Beweisaufnahme
Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch offen. Strafprozesse dieser Art können sich über mehrere Wochen oder Monate erstrecken, insbesondere wenn zahlreiche Zeugen geladen werden.
Erst nach Abschluss aller Beweisaufnahmen wird das Gericht entscheiden, ob sich die Vorwürfe bestätigen lassen und ob der Angeklagte schuldig ist oder freigesprochen wird.