Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor Angeboten auf der Website centerviewpnllc.com gewarnt. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber der Plattform Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis zu verfügen.
Damit steht der Verdacht im Raum, dass Anleger über die Internetseite zu Investitionen verleitet werden könnten, obwohl die Anbieter nicht unter der Aufsicht der BaFin stehen.
Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte
Nach Angaben der Finanzaufsicht treten die Betreiber unter dem Namen Centerviewpn beziehungsweise Centerview Partners auf. Über die Website sollen offenbar Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Für solche Tätigkeiten ist in Deutschland jedoch eine behördliche Zulassung erforderlich.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber der Seite nicht von der Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden. Ob tatsächlich unerlaubte Geschäfte betrieben werden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Frühere Warnung wegen ähnlicher Website
Bereits zuvor war die Plattform im Zusammenhang mit einer anderen Domain aufgefallen. Nach Angaben der Aufsicht waren die Betreiber zuletzt über die Internetseite centerviewpn.com aktiv. Auch dazu veröffentlichte die BaFin bereits Anfang Februar eine Warnmeldung.
Die aktuelle Mitteilung deutet darauf hin, dass die Anbieter möglicherweise ihre Internetpräsenz geändert haben, um weiterhin potenzielle Anleger zu erreichen.
Erlaubnis für Finanzdienstleistungen zwingend erforderlich
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine entsprechende Zulassung der BaFin. Grundlage dafür sind die Vorschriften des Kreditwesengesetz (KWG).
Unternehmen ohne diese Genehmigung dürfen weder Anlageberatung noch Vermittlung von Finanzinstrumenten oder ähnliche Dienstleistungen anbieten. Verstöße können straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
BaFin rät Anlegern zur Vorsicht
Die Finanzaufsicht empfiehlt Anlegern grundsätzlich, vor einer Investition sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige Lizenz verfügt. Informationen hierzu lassen sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin abrufen.
Die aktuelle Warnung erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, der es der Aufsichtsbehörde erlaubt, die Öffentlichkeit über mögliche unerlaubte Finanzgeschäfte zu informieren.
Fazit
Der Fall zeigt erneut, wie häufig Online-Plattformen ohne behördliche Genehmigung versuchen, Anleger mit vermeintlichen Investmentangeboten zu gewinnen. Besonders bei unbekannten Anbietern im Internet sollten Investoren daher besonders vorsichtig sein und vor einer Geldanlage prüfen, ob das Unternehmen tatsächlich von der Finanzaufsicht zugelassen ist.