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Allergenwarnung: Schwefeldioxid in Rosinen nicht gekennzeichnet – Gesundheitsrisiko für empfindliche Personen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen informiert über eine Verbraucherwarnung zum Produkt „Rosine – Raisins“ der Firma Talia mit Sitz in Recklinghausen. Anlass ist das Ergebnis einer amtlichen Lebensmitteluntersuchung, bei der ein nicht deklarierter Zusatzstoff mit allergenem Potenzial festgestellt wurde.

Hintergrund der Warnung

Im Rahmen behördlicher Kontrollen wurde in dem genannten Rosinenprodukt Schwefeldioxid nachgewiesen. Dieser Stoff zählt zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Das auf der Verpackung angegebene Zutatenverzeichnis ist jedoch unvollständig, da der Hinweis auf Schwefeldioxid fehlt. Damit entspricht das Produkt nicht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben zur Allergenkennzeichnung.

Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für Menschen mit einer Unverträglichkeit oder Sensibilität gegenüber Schwefeldioxid kann der Verzehr gesundheitliche Beschwerden verursachen. Mögliche Reaktionen reichen von Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu Atemproblemen. Betroffene Personen sollten das Produkt nicht verzehren. Für Menschen ohne entsprechende Unverträglichkeit besteht nach derzeitiger Einschätzung kein gesundheitliches Risiko.

Betroffenes Produkt

  • Produktname: Rosine – Raisins
  • Verpackungseinheit: 200 Gramm
  • Herstellungsdatum: 02.09.2023
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.09.2026
  • Hersteller / Inverkehrbringer laut Kennzeichnung: Firma Talia, Marien Straße 73, Recklinghausen

Vertrieb und Verbreitung

Es wird davon ausgegangen, dass das Produkt überwiegend in kleineren Einzelhandelsgeschäften verkauft wurde. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine bundesweite Verbreitung möglich. Betroffen sind alle Bundesländer.

Besondere Hinweise zur Veröffentlichung

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen macht diese Information öffentlich, da das laut Kennzeichnung verantwortliche Lebensmittelunternehmen selbst nicht mehr in der Lage ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren.

Empfehlung

Personen mit einer bekannten Schwefeldioxid-Unverträglichkeit sollten das Produkt keinesfalls konsumieren. Sofern das Produkt noch im Haushalt vorhanden ist, wird empfohlen, es nicht zu verzehren. Bei gesundheitlichen Beschwerden nach dem Verzehr sollte ärztlicher Rat eingeholt und auf den möglichen Zusammenhang mit dem genannten Produkt hingewiesen werden.

Die Meldung wurde durch Nordrhein-Westfalen am 10. Februar 2026 veröffentlicht und am selben Tag zuletzt aktualisiert.

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