Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gegen die Alxing-Brucker Genossenschaftsbank eG ein Bußgeld in Höhe von 12.500 Euro festgesetzt. Grund für die Sanktion sind fehlerhafte sowie unterlassene Meldungen an den offiziellen BaFin-Kontenvergleich. Nach Auffassung der Finanzaufsicht hatte das Kreditinstitut seine Aufsichtspflichten im Zusammenhang mit den internen Meldeprozessen schuldhaft verletzt. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 27. Januar 2026 rechtskräftig.
Nach Angaben der BaFin führten Schwächen in den Melde- und Kontrollprozessen dazu, dass im Verlauf des Jahres 2025 mehrfach unzutreffende Informationen zu Kontenmodellen der Genossenschaftsbank auf der Vergleichswebsite veröffentlicht wurden. Diese falschen Angaben blieben über einen längeren Zeitraum online und wurden nicht zeitnah korrigiert. Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten dadurch teilweise ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Konditionen einzelner Kontenangebote.
Der BaFin-Kontenvergleich ist ein zentrales Instrument für mehr Transparenz im Zahlungsverkehr. Er soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine erste Orientierung bei der Auswahl eines Giro- oder Basiskontos ermöglichen. Aktuell enthält die Plattform Informationen zu Kontenmodellen von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt etwa 6.600 Zahlungskontentarifen. Verglichen werden unter anderem monatliche Kontoführungsentgelte, Kosten einzelner Leistungen sowie die Höhe von Überziehungszinsen.
Rechtsgrundlage für diese Transparenzpflichten ist das Zahlungskontengesetz. Danach sind Anbieter von Zahlungskonten verpflichtet, der BaFin vollständige, richtige und aktuelle Informationen für den Kontenvergleich zu übermitteln. Neue Kontenmodelle oder Änderungen an bestehenden Angeboten müssen innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin, die eine automatisierte Datenübertragung vorsieht.
Besonders relevant ist dabei, dass die gemeldeten Daten nach Eingang grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung durch die BaFin in den Kontenvergleich übernommen werden. Zwar führt die Aufsicht stichprobenhafte Qualitätskontrollen durch, die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt jedoch vollständig bei den Zahlungsdienstleistern. Diese sind zudem verpflichtet, die von der BaFin veröffentlichten technischen Vorgaben und Hinweise – etwa zur Erstellung der Meldungen im XML-Format – strikt einzuhalten.
Im Fall der Alxing-Brucker Genossenschaftsbank eG sah die BaFin diese Anforderungen als nicht erfüllt an. Die internen Kontrollmechanismen hätten nicht ausgereicht, um fehlerhafte oder unvollständige Meldungen zu verhindern und bereits veröffentlichte falsche Angaben zeitnah zu korrigieren. Damit sei nicht nur gegen formale Meldepflichten verstoßen worden, sondern auch gegen den Zweck des Kontenvergleichs, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Die Finanzaufsicht macht mit dem Bußgeld deutlich, dass Verstöße gegen die Meldepflichten ernst genommen werden. Unzutreffende Angaben im Kontenvergleich können aus Sicht der BaFin das Vertrauen der Verbraucher in Vergleichsinstrumente untergraben und zu Fehlentscheidungen bei der Kontowahl führen. Entsprechend sieht die Vergleichswebsitemeldeverordnung vor, dass nicht richtige, nicht vollständige oder nicht fristgerechte Meldungen mit Geldbußen geahndet werden können.
Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Maßnahmen ein und unterstreicht die Erwartung der Aufsicht an Kreditinstitute und andere Zahlungsdienstleister, ihre Meldeprozesse sorgfältig zu organisieren und wirksam zu überwachen. Die Verantwortung für korrekte und aktuelle Angaben im BaFin-Kontenvergleich liegt klar bei den Instituten selbst – und Versäumnisse können nicht nur finanzielle, sondern auch reputative Folgen haben.