Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gegen die Raiffeisenbank Lechrain eG ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Hintergrund sind fehlerhafte sowie unterlassene Meldungen an den offiziellen Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nach Einschätzung der Aufsicht hat das Kreditinstitut seine Pflichten bei der internen Kontrolle der Meldeprozesse schuldhaft verletzt. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 13. Dezember 2025 rechtskräftig.
Nach Angaben der BaFin kam es im Laufe des Jahres 2025 aufgrund von Prozessschwächen zu mehrfach unzutreffenden Angaben zu Kontenmodellen der Bank. Diese fehlerhaften Informationen wurden auf der Vergleichswebsite veröffentlicht und über einen längeren Zeitraum nicht korrigiert. Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten dadurch zeitweise ein falsches Bild von den Konditionen einzelner Kontenangebote.
Der BaFin-Kontenvergleich spielt eine zentrale Rolle für die Transparenz am Markt. Er soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, Giro- und Basiskonten unterschiedlicher Anbieter anhand einheitlicher Kriterien miteinander zu vergleichen. Derzeit enthält die Plattform Informationen zu Kontenmodellen von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt etwa 6.600 Zahlungskontentarifen. Dargestellt werden unter anderem monatliche Kontoführungsentgelte, Kosten für einzelne Dienstleistungen oder Überziehungszinssätze.
Rechtsgrundlage für diese Transparenzpflichten ist das Zahlungskontengesetz. Danach sind Anbieter von Zahlungskonten verpflichtet, der BaFin vollständige, richtige und aktuelle Informationen zu ihren Kontomodellen zu übermitteln. Neue Kontenangebote oder Änderungen bestehender Vergleichskriterien müssen innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das Melde- und Veröffentlichungsportal der BaFin, das eine weitgehend automatisierte Datenübertragung vorsieht.
Besonders sensibel ist dabei der Umstand, dass die gemeldeten Daten nach Eingang grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung durch die BaFin in den Kontenvergleich übernommen werden. Zwar führt die Aufsicht stichprobenartige Qualitätskontrollen durch, die primäre Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt jedoch bei den Zahlungsdienstleistern selbst. Diese sind zudem verpflichtet, die von der BaFin veröffentlichten technischen Vorgaben, Dokumentationen und Hinweise – etwa zur Erstellung der XML-Meldungen – einzuhalten.
Im Fall der Raiffeisenbank Lechrain eG sah die BaFin diese Pflichten als verletzt an. Die internen Kontrollmechanismen hätten nicht verhindert, dass falsche oder unvollständige Angaben gemeldet wurden und über längere Zeit im Kontenvergleich verblieben. Damit sei nicht nur gegen formale Meldepflichten verstoßen worden, sondern auch gegen den Zweck des Kontenvergleichs, Verbrauchern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Die Finanzaufsicht betonte, dass Verstöße gegen die Meldepflichten kein bloßes Verwaltungsdetail seien. Unzutreffende Angaben könnten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswahl eines Girokontos in die Irre führen und das Vertrauen in Vergleichsinstrumente untergraben. Entsprechend sieht die Vergleichswebsitemeldeverordnung vor, dass Verstöße mit Geldbußen geahndet werden können.
Mit dem Bußgeld setzt die BaFin ein Signal an den Markt: Zahlungsdienstleister müssen ihre Meldeprozesse sorgfältig organisieren und überwachen. Die Verantwortung für korrekte Angaben im Kontenvergleich liegt klar bei den Instituten selbst – und Versäumnisse können spürbare finanzielle und reputative Folgen haben.