Das Landgericht in Nürnberg hat einen 15-jährigen Jugendlichen wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2025 einen 19-jährigen Mann im Schlaf mit einem Messer getötet und anschließend dessen 14-jährige Schwester schwer verletzt.
Nach den Feststellungen des Gerichts drang der Jugendliche nachts in die Wohnung des Opfers ein und griff den schlafenden jungen Mann unvermittelt an. Er fügte ihm zahlreiche Messerstiche zu, an denen der 19-Jährige noch am Tatort starb. Durch die Schreie wurde die Schwester des Opfers wach. Auch sie wurde von dem Täter attackiert und lebensgefährlich verletzt. Das Mädchen fiel ins Koma und leidet bis heute an schweren gesundheitlichen Folgen.
Bewohner des Hauses alarmierten am Morgen die Polizei. Die Einsatzkräfte fanden den getöteten Mann sowie die schwer verletzte Jugendliche. Der Täter wurde kurz darauf festgenommen und legte später ein Geständnis ab.
Nach Überzeugung der Kammer handelte der Jugendliche aus Angst, seine Beziehung zu dem Mädchen könne von den Familien nicht akzeptiert werden. Dieses Motiv habe ihn zu der Tat getrieben. Das Gericht wertete den Angriff als heimtückischen Mord, da das Opfer schlafend und damit vollkommen wehrlos war.
Die Freundin des Täters, die zur Tatzeit erst 13 Jahre alt war, soll dem Urteil zufolge Beihilfe geleistet haben, indem sie versuchte, die verletzte Schwester am Verlassen der Wohnung zu hindern. Da sie strafunmündig war, konnte sie jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Mit der verhängten Strafe blieb das Gericht nur knapp unter der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Höchstgrenze von zehn Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.