Dark Mode Light Mode

Konzessionsentzug: FMA warnt vor Get betal AB nach Eingreifen der schwedischen Aufsicht

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor der Get betal AB, nachdem die schwedische Finanzaufsichtsbehörde Finansinspektionen dem Unternehmen am 21. Januar 2026 mit sofortiger Wirkung die Konzession als Zahlungsinstitut entzogen hat. Betroffen ist insbesondere die Erbringung von Geldüberweisungsdiensten.

Nach Angaben der schwedischen Aufsicht erfolgte der Konzessionsentzug, weil Get betal AB im Rahmen eines Antrags ungenaue Angaben gemacht hatte. Darüber hinaus stellte die Finanzinspektionen im Zuge einer bereits 2025 eingeleiteten Untersuchung fest, dass das Institut gegen mehrere zentrale Bestimmungen des schwedischen Zahlungsdienstgesetzes sowie weitere einschlägige Vorschriften verstoßen hatte.

Die Finanzinspektionen ordnete an, dass die Geschäftstätigkeit spätestens bis zum 4. Februar 2026 einzustellen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt darf Get betal AB ausschließlich Tätigkeiten ausüben, die einer geordneten Abwicklung dienen – etwa die Rückzahlung von Kundengeldern.

Während dieser Abwicklungsphase gelten strenge Einschränkungen. Dem Institut ist es untersagt,

  • neue Kundenbeziehungen einzugehen,
  • Zahlungsdienste für bestehende Kundinnen und Kunden zu erbringen,
  • neue Einlagen bestehender Kundinnen und Kunden entgegenzunehmen.

Mit der Warnung macht die FMA darauf aufmerksam, dass von Get betal AB keine regulierten Zahlungsdienste mehr erbracht werden dürfen. Für Kundinnen und Kunden bedeutet der Fall erneut, wie wichtig es ist, den aufsichtsrechtlichen Status eines Zahlungsdienstleisters regelmäßig zu prüfen – insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Anbietern.

 

Hier die FMA-Österreich-Meldung:

Warnung: Get betal AB – Konzessionsentzug

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

Die FMA warnt vor der Get betal AB, der die schwedische Finanzaufsichtsbehörde Finansinspektionen am 21.01.2026 die Konzession als Zahlungsinstitut zur Erbringung von Geldüberweisungsdiensten mit sofortiger Wirkung entzogen hat. Der Konzessionsentzug erfolgte, weil das Institut im Rahmen eines Antrags ungenaue Angaben gemacht hat. Zudem stellte die Finanzinspektion im Zuge einer 2025 eingeleiteten Untersuchung fest, dass Get betal AB gegen mehrere zentrale Bestimmungen des schwedischen Zahlungsdienstgesetzes und weiterer einschlägiger Vorschriften verstoßen hat.

Die Finansinspektionen ordnete an, dass die Geschäftstätigkeit des Instituts spätestens bis zum 4. Februar 2026 einzustellen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt darf Get betal AB ausschließlich Aktivitäten durchführen, die der geordneten Abwicklung des Geschäftsbetriebs dienen, etwa Rückzahlungen von Kundengeldern.

Während der Abwicklung ist es dem Institut untersagt:

  • neue Kundenbeziehungen einzugehen,
  • Zahlungsdienste für bestehende Kund:innen zu erbringen,
  • neue Einlagen bestehender Kund:innen entgegenzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde:
https://www.fi.se/en/published/sanctions/financial-firms/2026/fi-withdraws-authorisation-for-get-betal/?language=en

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Überschuldung wächst, Fortführung auf Vertrauen gebaut: Was der Jahresabschluss 2024 des Windparks Ludwigsdorf für Anleger bedeutet

Next Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA