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MR Hausbau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen IN 278/25

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Hausbau GmbH mit Sitz in Bad Wiessee die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 278/25 geführt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 255620 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Thomas Mattner und Robert Rückinger vertreten.

Mit Beschluss vom 23. Januar 2026 ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an. Ziel dieser Entscheidung ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort besonderen rechtlichen Beschränkungen, um die vorhandenen Werte zu erhalten und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Klöckner aus Wolfratshausen bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der MR Hausbau GmbH zu sichern und den weiteren Fortgang des Verfahrens vorzubereiten. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind seit dem Beschluss nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Damit ist die unternehmerische Handlungsfreiheit der Geschäftsführung deutlich eingeschränkt.

Die Gesellschaft wird in dem Verfahren von der Kanzlei Gleichenstein & Breitling aus München vertreten. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend prüfen und bewerten, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen und ob Perspektiven für eine Fortführung oder Sanierung bestehen.

Das Insolvenzverfahren markiert für die MR Hausbau GmbH einen entscheidenden Einschnitt. Die weiteren Entwicklungen hängen maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und den anschließenden gerichtlichen Entscheidungen ab.

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