Aktenzeichen 81 IN 53/14
Im langjährigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Verlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster hat das Amtsgericht Münster eine weitere wegweisende Entscheidung getroffen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 81 IN 53/14 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10983 eingetragen und wurde zuletzt durch den Vorstand Heinz Herbert Gausepohl gesetzlich vertreten. Verfahrensbevollmächtigt war die Kanzlei Cherek und Partner aus Osnabrück. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Heinrich Stellmach aus Bocholt bestellt.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 hat das Insolvenzgericht die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung festgesetzt. Grundlage hierfür war ein gerichtlicher Beschluss vom 1. Juli 2024, der den Insolvenzverwalter zur Durchführung einer Nachtragsverteilung verpflichtete. Diese wurde erforderlich, nachdem nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte zur Insolvenzmasse gelangt waren.
Das Gericht stellte fest, dass der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit im Rahmen der Nachtragsverteilung Anspruch auf eine gesonderte Vergütung sowie auf Erstattung angemessener Auslagen hat. Die Festsetzung erfolgte gemäß den Vorgaben der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Maßgeblich war dabei die Höhe der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse, auf deren Grundlage die Regelvergütung nach § 2 InsVV berechnet wurde. Nach sorgfältiger Abwägung hielt das Gericht eine Vergütung in Höhe von 25 Prozent der Regelvergütung für angemessen.
Neben der Vergütung wurden dem Insolvenzverwalter auch Auslagen zugesprochen. Diese konnten pauschal geltend gemacht werden, wie es § 8 Absatz 3 InsVV vorsieht, anstelle eines Einzelnachweises der tatsächlich entstandenen Kosten. Auf die so ermittelte Zwischensumme wurde zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben. Der festgesetzte Endbetrag darf der Insolvenzmasse entnommen werden.
Mit dieser Entscheidung wird ein weiterer formaler Schritt zur endgültigen Abwicklung des Insolvenzverfahrens der AGS Verlag Aktiengesellschaft vollzogen. Die gerichtliche Festsetzung unterstreicht die Bedeutung der Nachtragsverteilung als Instrument zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger auch nach dem regulären Abschluss eines Insolvenzverfahrens und markiert zugleich den Abschluss der verwalterischen Tätigkeit in diesem Verfahren.