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OIS Offshore Industrie Service GmbH unter verschärfter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OIS Offshore Industrie Service GmbH hat das Amtsgericht Rostock eine weitere, einschneidende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Hundsburgallee in Rostock, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 11652, wird von den Geschäftsführern Heiko Seefeldt und Stefan Schröder vertreten. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 60 IN 753/25 geführt.

Mit Beschluss vom 24. Januar 2026 ordnete das Insolvenzgericht zur Abwendung weiterer nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage ein umfassendes allgemeines Verfügungsverbot an. Damit ist der Gesellschaft jegliche eigenständige Verfügung über ihr Vermögen untersagt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin Ulrike Hoge-Peters übergegangen. Sie übernimmt damit die alleinige Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin und führt die Geschäfte im Rahmen der insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen fort.

Zugleich bleiben sämtliche zuvor mit Beschluss vom 23. Dezember 2025 angeordneten Maßnahmen unverändert in Kraft. Die aktuelle Entscheidung entfaltet darüber hinaus die Wirkungen des § 240 ZPO, wodurch laufende zivilrechtliche Gerichtsverfahren gegen die Schuldnerin unterbrochen werden. Dies verschafft dem Verfahren eine notwendige Ruhephase, um die wirtschaftliche Lage umfassend zu prüfen und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung vorzubereiten.

Die Entscheidung unterstreicht die angespannte finanzielle Situation der OIS Offshore Industrie Service GmbH und markiert eine deutliche Verschärfung der gerichtlichen Kontrolle. Ob es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder alternative Sanierungsmöglichkeiten bestehen, wird von den weiteren Feststellungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin abhängen.

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