Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat eine Geldstrafe gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der „FBI“ Immobilien GmbH verhängt. Hintergrund ist der unerlaubte Betrieb des Kreditgeschäfts nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG).
Wie die FMA am 19. Januar 2026 mitteilte, wurde mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro ausgesprochen. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde hat die Gesellschaft ohne die erforderliche Konzession Kreditgeschäfte betrieben – ein klarer Verstoß gegen die strengen Vorgaben des österreichischen Bankenaufsichtsrechts.
Das Bankwesengesetz regelt, dass Kreditgeschäfte nur von Instituten betrieben werden dürfen, die über eine entsprechende Bewilligung der FMA verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt sind und nur ausreichend überwachte, solide Unternehmen am Finanzmarkt tätig werden. Wer ohne Konzession Kredite vergibt, unterläuft diese Schutzmechanismen und setzt Kundinnen und Kunden erheblichen Risiken aus.
Das von der FMA erlassene Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung können somit noch Rechtsmittel ergriffen werden.
Mit der Sanktion unterstreicht die Finanzmarktaufsicht einmal mehr, dass sie unerlaubte Bankgeschäfte konsequent verfolgt. Der Fall zeigt, dass auch Unternehmen außerhalb des klassischen Bankensektors nicht außerhalb des aufsichtsrechtlichen Rahmens agieren dürfen, wenn sie Finanzdienstleistungen wie Kreditgeschäfte anbieten.
Hier die Original-FMA-Österreich-Mitteilung:
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die „FBI“ Immobilien GmbH wegen dem unerlaubten Betrieb des Kreditgeschäfts (BWG)
- Sanktion
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der „FBI“ Immobilien GmbH wegen des unerlaubten Betreibens des Kreditgeschäfts nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 40.000,00 verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.