Diese Frage wird uns derzeit immer wieder gestellt. Und ganz ehrlich: Mit dem heutigen Kenntnisstand lässt sie sich weder eindeutig mit Ja noch mit Nein beantworten.
Fakt ist bislang lediglich Folgendes:
Am 8. Januar 2026 wurde bekannt gemacht, dass die Life Forestry Switzerland AG, Stans, sich in Liquidation befindet und das Konkursverfahren vom Kantonsgericht Nidwalden mangels Aktiven eingestellt wurde. Diese Nachricht ist für Anleger alles andere als beruhigend.
Denn damit stellt sich nicht nur die Frage nach der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, sondern vor allem eine zentrale: Was ist mit dem Eigentum der Anleger – konkret mit den Bäumen, die sie erworben haben sollen?
Zu diesem Punkt äußert sich Lambert L., der maßgeblich mit Life Forestry in Verbindung gebracht wird, bislang nur sehr zurückhaltend. Spätestens jetzt besteht jedoch ein erheblicher Handlungsbedarf. Aus Anlegersicht geht es nicht mehr um allgemeine Versprechen, sondern um konkrete Nachweise:
Gibt es die verkauften Bäume tatsächlich – und zwar in der Anzahl und Qualität, die den Anlegern vertraglich zugesichert wurde?
Nach den bisherigen Angaben von Lambert L. gehen wir derzeit davon aus, dass die Bäume existieren. Ein belastbarer Beweis dafür liegt allerdings bislang nicht öffentlich vor. Genau hier beginnt das Problem: Ohne transparente und überprüfbare Nachweise wächst zwangsläufig der Verdacht, den bislang niemand abschließend bewerten kann – der aber mit jedem weiteren Tag der Unklarheit schwerer wiegt.
Gemeinsam mit mehreren auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen wir aktuell die nächsten Schritte. Sollte sich keine praktikable und nachvollziehbare Lösung im Sinne der Anleger ergeben, wird derzeit die Einleitung einer Sammelklage in der Schweiz erwogen.
Dafür wären etwa 500 Anleger erforderlich, die bereit wären, sich mit jeweils 250 Euro an den Kosten zu beteiligen – allein schon deshalb, weil Schweizer Rechtsanwälte bekanntermaßen kostspielig sind.
Parallel dazu planen wir, die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden zu ersuchen, den gesamten Vorgang zu prüfen. Das liegt nicht nur im Interesse der Anleger, sondern kann auch im Interesse von Lambert L. selbst sein. Denn auch eine Schweizer Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, nicht nur belastende, sondern ebenso entlastende Umstände zu ermitteln.
Noch ist nichts entschieden. Klar ist aber: Die Zeit der bloßen Erklärungen ist vorbei. Jetzt sind Transparenz, Nachweise und belastbare Lösungen gefragt. Alles andere wird die rechtliche und strafrechtliche Prüfung kaum verhindern.
Ganz klar für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
gibt es eine Möglichkeit dass die Invest(iss)oren, also die Baumbesitzer miteinander Kiontakt aufnehmen , zwecks Aussicht auf das weitere Geschehen mit Ihrem Besitz ( in diesem Fall noch immer die Baüme ), dessen Wachstum angeblich nicht den optimalen Bedingungen entsprach und deren vorausgesehener Erlös sich möglicherweise um 10 Jahre verzögert , wegen den klimatischen Bedingungen ( laut Lektüre der Bestandaufnahme letzten Jahres ) ?
Würde gern Mitglied werden im ilg-lfs.verbraucherschutz
forum.Berlin um das Verfahren anzustoßen. Bitte um entsprechende Informationen.