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Gefälschte Krypto-Plattform im Umlauf: BaFin warnt vor TradeVest Crypto und Identitätsmissbrauch

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnungen im Zusammenhang mit dem Namen TradeVest Crypto ausgeweitet und rät dringend zur Vorsicht bei Angeboten der Website crypto-tradevest.com. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht der begründete Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Besonders schwer wiegt dabei ein weiterer Aspekt: Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Die Plattform steht in keinerlei Verbindung zu dem in Deutschland lizenzierten Institut Tradevest Digital Assets GmbH, das von der BaFin beaufsichtigt wird. Der Name des regulierten Unternehmens wird offenbar missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen und potenzielle Anlegerinnen und Anleger in die Irre zu führen.

Die aktuelle Warnung ist nicht die erste ihrer Art. Bereits am 19. Dezember 2025 hatte die BaFin vor TradeVest Crypto sowie vor den Websites tradevestcrypto.com und blockchainfahndung.de gewarnt. Dass nun weitere Internetauftritte unter ähnlichem Namen auftauchen, deutet nach Einschätzung von Beobachtern auf ein systematisches Vorgehen hin, bei dem betrügerische Angebote immer wieder unter leicht veränderten Domains neu platziert werden.

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, benötigt dafür eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Anbieter, die ohne diese Genehmigung agieren, handeln rechtswidrig – mit erheblichen Risiken für Kundinnen und Kunden. Fehlt die behördliche Aufsicht, gibt es weder verlässliche Kontrollmechanismen noch einen wirksamen Schutz der investierten Gelder.

Ob ein Unternehmen tatsächlich über eine BaFin-Zulassung verfügt, lässt sich über die offizielle Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen. Die rechtliche Grundlage der aktuellen Warnung bildet § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

Die BaFin nutzt den Fall erneut, um auf die zunehmende Zahl von Betrugsfällen im Kryptobereich aufmerksam zu machen. In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ veröffentlicht die Aufsichtsbehörde fortlaufend aktuelle Warnmeldungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen und informiert darüber, wie typische Täuschungsstrategien funktionieren. Die Mahnung ist eindeutig: Gerade im dynamischen und schwer überschaubaren Kryptomarkt ist besondere Wachsamkeit gefragt – insbesondere dann, wenn bekannte Namen ohne nachprüfbare Zulassung ins Spiel gebracht werden.

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