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Bewilligung erloschen: Analytic Management AG darf keine Vermögensverwaltung mehr anbieten

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat das Erlöschen der Bewilligung der Analytic Management AG mit Sitz in Triesen offiziell festgestellt. Grundlage ist ein schriftlicher Verzicht des Unternehmens auf seine Zulassung als Vermögensverwaltungsgesellschaft, die ursprünglich am 13. Juli 2009 erteilt worden war.

Nach Angaben der FMA erfolgte das Erlöschen der Bewilligung gemäß Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a des Vermögensverwaltungsgesetzes mit Wirkung zum 31. Dezember 2025. Mit diesem Stichtag ist die Analytic Management AG nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten im Sinne des Vermögensverwaltungsgesetzes auszuüben.

Konkret bedeutet dies, dass das Unternehmen keine Dienstleistungen nach Artikel 3 VVG mehr erbringen oder vermitteln darf. Dazu zählen insbesondere die individuelle Vermögensverwaltung sowie damit verbundene Finanzdienstleistungen für Kunden.

Die Bekanntmachung stellt klar, dass der Entzug der Berechtigung nicht aufgrund aufsichtsrechtlicher Maßnahmen erfolgte, sondern auf einem freiwilligen Verzicht des Unternehmens beruht. Dennoch hat die Feststellung des Erlöschens rechtliche Konsequenzen für bestehende und potenzielle Kunden, da die Analytic Management AG seither nicht mehr unter der Aufsicht als zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft tätig sein darf.

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein veröffentlicht solche Mitteilungen, um Transparenz über den Status beaufsichtigter Unternehmen zu schaffen und Marktteilnehmer sowie Kunden über Änderungen bei Bewilligungen zu informieren.

 

 

Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:

Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

05.01.26 Bewilligungen
Nach schriftlichem Verzicht der Analytic Management AG, Feldstrasse 109, 9495 Triesen, auf die am 13. Juli 2009 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 31. Dezember 2025 festgestellt.

Die Analytic Management AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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