Ein Jahr nach Ablauf der Übergangsfrist für strengere Emissionsgrenzwerte zeigt sich: Der Austausch alter Kaminöfen kommt vielerorts nur schleppend voran. Seit Anfang 2025 gelten bundesweit verschärfte Vorgaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die zehntausende ältere Öfen und Kamine betreffen. Allein in Schleswig-Holstein müssen rund 51.000 Feuerstätten modernisiert oder außer Betrieb genommen werden.
Betroffen sind vor allem Öfen und Kamine, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden. Nach Angaben von Innung Nord für Ofen- und Luftheizungsbauer ist etwa ein Viertel dieser Anlagen bislang noch nicht stillgelegt oder ersetzt worden. Diese Öfen dürfen zwar weiterhin im Haus stehen, jedoch nicht mehr betrieben werden.
Stillgelegt – aber noch nicht ersetzt
Christian Fahrenkrug, Sprecher der Innung, beschreibt die Situation so: Viele Besitzer hätten ihre Feuerstätten fristgerecht außer Betrieb genommen, der eigentliche Austausch ziehe sich jedoch hin. Ein zentraler Grund sei die finanzielle Belastung. Neue, emissionsarme Öfen oder notwendige Nachrüstungen kosten schnell mehrere tausend Euro. Viele Haushalte warteten daher ab, bis ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Einschätzung bestätigt auch der Schornsteinfegerverband Schleswig-Holstein. Schornsteinfeger Paul Beeck berichtet, dass in seinem Bezirk bislang kaum Verstöße festgestellt wurden. In der Praxis hätten die meisten Eigentümer ihre Öfen zum Stichtag außer Betrieb genommen und planten den Austausch schrittweise.
Hohe Bußgelder – geringe Kontrollen?
Grundsätzlich drohen empfindliche Strafen, wenn ein nicht mehr zulässiger Ofen weiter betrieben wird. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Verstoß nachgewiesen wird – etwa bei einer Kontrolle durch den zuständigen Schornsteinfeger.
Trotz der hohen möglichen Strafen scheint die Zahl der tatsächlichen Verstöße gering zu sein. Viele Hausbesitzer halten sich offenbar an die Stilllegung, auch wenn der Ersatz noch auf sich warten lässt. Die Angst vor Sanktionen spielt dabei ebenso eine Rolle wie ein gestiegenes Bewusstsein für Umwelt- und Gesundheitsaspekte.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Nicht alle Feuerstätten fallen unter die Austauschpflicht. Ausgenommen sind unter anderem Öfen, die einen Raum als alleinige Heizquelle versorgen, offene Kamine, klassische Kochherde sowie bestimmte historische Öfen. Zudem darf ein stillgelegter Kamin in echten Notsituationen genutzt werden – etwa dann, wenn die zentrale Heizungsanlage ausfällt.
Diese Ausnahmen sorgen allerdings auch für Verwirrung. Viele Besitzer sind unsicher, ob ihr Ofen tatsächlich betroffen ist oder weiterhin betrieben werden darf. Fachbetriebe und Schornsteinfeger werden deshalb zunehmend als Beratungsstellen in Anspruch genommen.
Fazit: Regelung angekommen – Umsetzung verzögert
Ein Jahr nach Fristende zeigt sich: Die neuen Emissionsregeln sind bei den meisten Kaminbesitzern angekommen, doch die praktische Umsetzung braucht Zeit. Stilllegung statt Weiterbetrieb ist die Regel, der Austausch folgt oft erst später. Hohe Kosten, Lieferzeiten und Handwerkerengpässe bremsen den Prozess zusätzlich.
Langfristig soll die Regelung jedoch die Luftqualität verbessern und die Feinstaubbelastung senken. Ob dieses Ziel schnell erreicht wird, hängt davon ab, wie zügig die verbliebenen zehntausenden Öfen tatsächlich ersetzt oder modernisiert werden.