Die italienische Wettbewerbsbehörde hat gegen Ryanair und die Muttergesellschaft Ryanair Holdings eine Geldstrafe von rund 255,8 Millionen Euro verhängt. Nach Auffassung der Behörde hat der Billigflugkonzern zwischen April 2023 und mindestens April 2025 seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Im Zentrum der umfangreichen Untersuchung stand das Verhältnis von Ryanair zu Reisebüros und Online-Reiseportalen. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass Ryanair systematisch Maßnahmen ergriffen habe, um es Reisebüros zu erschweren oder wirtschaftlich unattraktiv zu machen, Ryanair-Flüge zu verkaufen – insbesondere dann, wenn diese mit Flügen anderer Airlines oder zusätzlichen Leistungen wie Pauschalreisen oder Versicherungen kombiniert wurden.
Blockaden und Zwangsvereinbarungen
Nach den Feststellungen der Wettbewerbshüter kam es Ende 2023 zeitweise zu vollständigen oder teilweisen Blockaden von Buchungsversuchen durch Reisebüros. Unter anderem seien Zahlungsmittel gesperrt und in großem Umfang Nutzerkonten gelöscht worden. Diese Maßnahmen hätten dazu geführt, dass Reisebüros Ryanair-Flüge nicht mehr oder nur eingeschränkt anbieten konnten.
Anfang 2024 ging der Konzern nach Ansicht der Behörde noch einen Schritt weiter: Reisebüros seien gezwungen worden, Partnerschaftsvereinbarungen zu unterzeichnen, die ihre Angebotsmöglichkeiten deutlich einschränkten. Damit habe Ryanair gezielt Einfluss darauf genommen, wie und in welchem Umfang seine Flüge am Markt vertrieben werden durften.
Faire Schnittstelle erst ab 2025
Erst im April 2025 stellte Ryanair nach Angaben der Behörde den Onlinereisebüros eine vollständige technische Schnittstelle (API) zur Verfügung. Diese ermögliche erstmals einen diskriminierungsfreien Zugang zu Flugangeboten und damit faire Wettbewerbsbedingungen im Touristikmarkt. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Maßnahmen des Unternehmens den Wettbewerb nachweislich verzerrt und das Angebot für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeschränkt.
Dominante Stellung auf Italien-Routen
Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde nimmt Ryanair im Markt für Linienflüge von und nach Italien eine dominante Stellung ein. Der Konzern erreiche dort einen Marktanteil von 38 bis 40 Prozent der beförderten Passagiere. Diese starke Position habe es Ryanair ermöglicht, seine Vertriebsstrategie zulasten von Wettbewerbern und Vertriebspartnern durchzusetzen.
Die hohe Geldstrafe unterstreicht aus Sicht der Behörde die Schwere der Wettbewerbsverstöße. Ob Ryanair gegen die Entscheidung rechtlich vorgeht, blieb zunächst offen. Der Fall gilt als Signal an andere große Marktakteure im Luftverkehr und im Online-Tourismus, ihre Marktmacht nicht zulasten von Wettbewerb und Verbraucherinteressen einzusetzen.