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LGT Bank AG erhält MiCAR-Zulassung für umfassende Kryptowerte-Dienstleistungen

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat der LGT Bank AG mit Sitz in Vaduz eine weitreichende Berechtigung nach der europäischen Krypto-Regulierung MiCAR erteilt. Seit dem 19. Dezember 2025 ist das Institut gemäß Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 offiziell befugt, zentrale Kryptowerte-Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden anzubieten.

Mit der Bewilligung darf die LGT Bank AG künftig Kryptowerte für Kunden verwahren und verwalten – ein Bereich, der als besonders sensibel gilt und hohe Anforderungen an Sicherheit, Governance und Risikomanagement stellt. Darüber hinaus umfasst die Zulassung auch die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte, die Annahme und Übermittlung entsprechender Kundenaufträge sowie die Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte.

Die Entscheidung der FMA markiert einen wichtigen Schritt für den Finanzplatz Liechtenstein im europäischen Kryptomarkt. MiCAR schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und deren Dienstleister innerhalb der EU und des EWR. Institute, die unter diesem Regime zugelassen sind, müssen strenge regulatorische Vorgaben erfüllen, insbesondere in Bezug auf Anlegerschutz, Transparenz und operative Sicherheit.

Für die LGT Bank AG bedeutet die MiCAR-Berechtigung eine klare Positionierung als regulierter Anbieter im wachsenden Markt für digitale Vermögenswerte. Kunden erhalten damit Zugang zu Kryptodienstleistungen innerhalb eines beaufsichtigten Bankenumfelds, das klassische Finanzexpertise mit neuen digitalen Anlageformen verbindet.

Die Bewilligung unterstreicht zugleich die zunehmende Integration von Kryptowerten in den regulierten Finanzsektor – und signalisiert, dass etablierte Banken eine immer aktivere Rolle im Krypto-Ökosystem übernehmen.

 

Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:

Berechtigung nach Art. 60 MiCAR

19.12.25 Bewilligungen
Die LGT Bank AG, Vaduz (FL-0001.122.356-7), ist gemäss Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) seit 19. Dezember 2025 berechtigt, die Kryptowerte-Dienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden und die Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden zu erbringen.
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