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FINMA warnt: Klarheit Invexa tritt ohne erkennbare Zulassung auf

geralt (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA weist auf den Anbieter Klarheit Invexa hin, der unter der Internetadresse klarheit-invexa.com auftritt. Nach den der Aufsicht vorliegenden Informationen sind weder ein Sitz noch eine Geschäftsadresse des Unternehmens bekannt.

Auch ein Eintrag in ein Handelsregister liegt nicht vor. Damit fehlt ein zentrales Transparenzmerkmal, das für regulierte Finanzdienstleister üblich und erforderlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist somit nicht nachvollziehbar, wer hinter dem Angebot steht oder wer rechtlich verantwortlich ist.

Die FINMA macht darauf aufmerksam, dass Anbieter ohne klar benannte Unternehmensdaten und ohne Handelsregistereintrag ein erhöhtes Risiko darstellen können. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Bewilligung angeboten werden oder Ansprüche im Schadensfall nicht durchgesetzt werden können.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Angeboten von Klarheit Invexa besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition sorgfältig prüfen, ob eine behördliche Zulassung vorliegt und wer der tatsächliche Vertragspartner ist.

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