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BaFin schlägt Alarm: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen bei MakoTrade

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten der Plattform MakoTrade, die über die Websites makotrade(.)net und makotrade(.)cc auftreten. Nach Angaben der Aufsicht besteht der dringende Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Brisant ist dabei: Die Betreiber geben sich als „BlauStein Investitionen Group“ aus – allerdings ohne jede Angabe einer Rechtsform, was typischerweise ein Warnsignal für fehlende Seriosität ist.

In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Plattformen, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig und bergen für Anleger erhebliche Risiken – von Totalverlusten bis hin zu Identitätsmissbrauch.

Die BaFin verweist darauf, dass sich Interessenten vor jeder Investition in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht informieren können, ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist.

Die Warnmeldung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz – gesetzliche Grundlagen, die die Aufsicht zur Veröffentlichung solcher Hinweise verpflichten.

Für Anleger gilt daher besondere Vorsicht: Eine Investition über MakoTrade ist mit erheblichen Risiken verbunden, da die Betreiber im Dunkeln bleiben und keine behördliche Erlaubnis nachweisbar ist.

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