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Payzilla International AG gibt TVTG-Registrierung auf – Berechtigung für VT-Dienstleistungen erloschen
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Payzilla International AG gibt TVTG-Registrierung auf – Berechtigung für VT-Dienstleistungen erloschen

digipictures (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) informiert über das Erlöschen der Registrierung der Payzilla International AG, ansässig am Alvierweg 17, 9490 Vaduz (Registernummer FL-0002.718.915-9).

Das Unternehmen hat per 4. Dezember 2025 freiwillig auf seine Registrierung als VT-Wechseldienstleister verzichtet. Die Registrierung erfolgte gemäß Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. q des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) in der Fassung vom 1. Februar 2024.

Mit dem Verzicht ist die Registrierung gemäß Art. 20 Abs. 1 lit. a TVTG erloschen.

Konsequenzen des Erlöschens

Durch den Wegfall der Registrierung ist die Payzilla International AG nicht mehr befugt,

  • registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen,
  • insbesondere Tätigkeiten als VT-Wechseldienstleister,
    in Liechtenstein zu erbringen.

Die FMA erinnert zugleich daran, dass alle Anbieter, die Dienstleistungen rund um Token oder vertrauenswürdige Technologien (VT) anbieten, eine gültige Registrierung benötigen, um rechtskonform tätig zu sein.

 

Hier die Originalmeldung der FMA Liechtenstein:

Erlöschen einer Registrierung nach TVTG

09.12.25 Registrierungen
Die Payzilla International AG, Alvierweg 17, 9490 Vaduz (FL-0002.718.915-9), hat per 4. Dezember 2025 auf ihre Registrierung als VT-Wechseldienstleister nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. q TVTG i.d.F. vom 1. Februar 2024 verzichtet. Die Registrierung ist somit nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a TVTG erloschen.

Die Payzilla International AG ist damit nicht mehr dazu berechtigt, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen zu erbringen.

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