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BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch: Betrüger nutzen den Namen der US-Finanzaufsicht FINRA für unerlaubte Angebote

paulracko (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor betrügerischen Finanzangeboten, die über die E-Mail-Adressen d.schmidt@finra-international.com und support@finra-international.net

verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Aufsicht versuchen unbekannte Täter, über diese Adressen unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen anzubieten – ohne jede behördliche Zulassung.

Missbrauch des Namens der US-Behörde FINRA

Die Täter geben sich offenbar als Vertreter der US-amerikanischen Financial Industry Regulatory Authority, Inc. (FINRA) aus. Die FINRA ist eine etablierte Selbstregulierungsbehörde der US-Wertpapiermärkte und genießt international einen hohen Bekanntheitsgrad.

Die BaFin stellt jedoch klar: Es gibt keinerlei Verbindung zwischen der echten FINRA und den genannten E-Mail-Adressen oder den darüber versandten Angeboten. Es handelt sich eindeutig um Identitätsmissbrauch, mit dem die Täter Seriosität vortäuschen wollen.

Besonders kritisch ist das von den Betrügern versandte Angebot „KI – Arbitrage“, das nach Angaben der BaFin weitere Fälle von Identitätsmissbrauch enthält.

Erlaubnispflicht wird systematisch umgangen

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um unerlaubtes Geschäft – meist mit hohem Betrugsrisiko.

Dazu zählt insbesondere:

  • die Anlageberatung

  • die Vermittlung von Finanzinstrumenten

  • der Handel mit Kryptowerten

  • Arbitrage- oder Tradingmodelle mit angeblich garantierten Gewinnen

Solche Angebote sind häufig darauf ausgelegt, Anleger zu Einzahlungen zu bewegen, die anschließend nicht mehr zurückgezahlt werden.

BaFin empfiehlt: Anbieter immer selbst prüfen

Anleger können und sollten vor jeder Investition selbst prüfen, ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen ist. Die verlässliche Quelle dafür ist die Unternehmensdatenbank der BaFin. Wenn ein Unternehmen dort nicht geführt wird oder abweichende Angaben macht, ist besondere Vorsicht geboten.

Rechtsgrundlage der Warnung

Die Warnmeldung beruht auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese Vorschriften ermöglichen es der BaFin, die Öffentlichkeit vor unerlaubt tätigen oder betrügerischen Anbietern zu schützen.

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