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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Service Zentrale Berlin SZBG Bearbeitungszentren GmbH angeordnet
Staatsanwaltschaft Bochum

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Service Zentrale Berlin SZBG Bearbeitungszentren GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3606 IN 10523/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. November 2025 um 11:00 Uhr entscheidende Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Service Zentrale Berlin SZBG Bearbeitungszentren GmbH erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin-Reinickendorf, geführt von Geschäftsführer Marcel Trippler und unter HRB 75228 eingetragen, operiert im Bereich administrativer und organisatorischer Bearbeitungsdienstleistungen. Offensichtlich sah das Gericht die Vermögenslage der Schuldnerin als so kritisch an, dass ein sofortiges Eingreifen notwendig wurde.

Gemäß §§ 21 und 22 InsO wurde ein umfassender Schutzschirm über das Vermögen des Unternehmens gelegt. Hierzu zählt insbesondere das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorübergehend eingestellt – ein Schritt, der die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens in dieser heiklen Phase sichern soll.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin, der nun die Aufgabe übernimmt, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen, Vermögenswerte zu schützen und erste Maßnahmen zu treffen, die eine mögliche Fortführung oder Abwicklung vorbereiten. Seine Zustimmung ist ab sofort für jede Verfügung der Schuldnerin über ihr Vermögen erforderlich. Die Verwaltungshoheit geht damit weitgehend auf ihn über.

Die Schuldnerin darf weder über ihre Bankkonten noch über Forderungen verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Um die Kontrolle über sämtliche Mittel sicherzustellen, kann er außerdem Sonderkonten einrichten. Kreditinstitute wurden verpflichtet, umfassende Auskünfte zu erteilen, und Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten.

Darüber hinaus erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und alle relevanten Auskünfte einzuholen. Dies dient der umfassenden Aufklärung der wirtschaftlichen Situation und der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse.

Die Veröffentlichung der Anordnung im elektronischen Informationssystem bleibt für die Dauer der Maßnahme bestehen und wird nach spätestens sechs Monaten gelöscht, sofern kein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Wie üblich weist das Gericht auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde hin. Diese kann innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden, wobei der Eingang beim Amtsgericht Charlottenburg maßgeblich ist.

Mit der angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine Phase intensiver Prüfung und strenger Kontrolle. Der weitere Verlauf wird darüber entscheiden, ob eine Sanierung möglich erscheint oder ein reguläres Insolvenzverfahren unvermeidlich sein wird.

Amtsgericht Charlottenburg, 28.11.2025

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