Aktenzeichen 3 IN 227/25
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 28. November 2025 um 11:00 Uhr eine weitreichende Entscheidung im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SR Grundstücksverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in Offenbach an der Queich, geführt von Geschäftsführer Sören Reuther und anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Martin Hirsch, sieht sich offenbar einer wirtschaftlichen Schieflage gegenüber, die ein sofortiges Eingreifen des Insolvenzgerichts erforderlich machte.
In seinem Beschluss ordnete das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an, um die Masse zu schützen und mögliche Nachteile für die Gläubiger zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hagen Straßburg aus Mannheim bestellt. Er übernimmt fortan die zentrale Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, es zu überwachen und den Geschäftsbetrieb bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens möglichst ohne Wertverluste fortzuführen.
Ein zentraler Bestandteil des Beschlusses ist das Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf nicht mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Damit geht die Entscheidungshoheit über wesentliche finanzielle und organisatorische Vorgänge de facto auf den Verwalter über. Auch Drittschuldner wurden dazu verpflichtet, geleistete Zahlungen ausschließlich an ihn zu richten. Gleichzeitig ist er ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen wurden ausgesetzt. Diese Regelung verschafft dem Unternehmen eine Atempause, um die wirtschaftliche Lage zu prüfen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt zudem weitreichende Befugnisse: Er darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen nehmen und sämtliche Informationen einholen, die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Gleichzeitig wurde die Schuldnerin verpflichtet, ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie Listen ihrer Gläubiger und Schuldner vorzulegen. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben bei Bedarf an Eides statt zu versichern sind – ein Hinweis auf die besondere Bedeutung vollständiger und wahrheitsgemäßer Auskünfte in diesem Stadium.
Von zentraler Bedeutung ist weiterhin die Möglichkeit, das Unternehmen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung fortzuführen, sofern dies erforderlich ist, um eine erhebliche Vermögensminderung zu vermeiden. Dazu können auch Gegenstände genutzt werden, die im Falle der Verfahrenseröffnung aussonderungsfähig wären. Auch ein Insolvenzsonderkonto wurde angeordnet, um die Vermögensströme künftig sorgfältig zu dokumentieren und zu sichern.
Wie üblich kann der Beschluss mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden und unterliegt strengen formalen Anforderungen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der Vermögenslage der SR Grundstücksverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eingeleitet. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Lösungen möglich sind.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 28.11.2025