Bei der Justizministerkonferenz in Leipzig fordert Niedersachsens Justizministerin Katrin Wahlmann (SPD) eine Verschärfung des Strafrechts. Hintergrund ist eine bislang kaum bekannte Strafbarkeitslücke: Wer Videos von Vergewaltigungen Erwachsener besitzt oder verbreitet, macht sich in Deutschland derzeit nicht automatisch strafbar.
Auslöser für die Initiative waren Recherchen des NDR, die erschütternde Einblicke in ein internationales Vergewaltiger-Netzwerk gaben. Zwei Journalistinnen hatten sich undercover eingeschleust und dabei Beweise gesammelt, dass Täter systematisch Videos ihrer Gewalttaten austauschen – auch in geschlossenen Online-Gruppen.
Aufgedeckt durch investigative Recherchen
Im Gespräch mit NDR Info schilderte Wahlmann, wie sie durch diese Enthüllungen auf das Thema aufmerksam wurde. Die Reporterinnen stießen auf den Fall einer Frau aus Niedersachsen, die jahrelang heimlich von ihrem Partner betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt wurde. Die Videos landeten schließlich im besagten Netzwerk – ohne dass der Täter wegen des Besitzes oder der Verbreitung der Aufnahmen belangt werden konnte.
„Als ich das las, stand in einem Vermerk am Rand: ‚Der reine Besitz von Vergewaltigungsvideos ist nicht strafbar‘. Da war ich entsetzt“, sagt Wahlmann. „Wie kann es sein, dass so etwas in Deutschland erlaubt ist?“ Nach Rücksprache mit ihrer Strafrechtsabteilung habe sich bestätigt, dass selbst die Weitergabe solcher Videos in bestimmten Fällen – etwa innerhalb geschlossener Chatgruppen – nicht unter den bestehenden Tatbestand fällt.
„Jedes Anschauen ist ein weiterer Missbrauch“
Für Wahlmann ist klar: Das kann so nicht bleiben.
„Jedes weitere Anschauen solcher Videos ist im Prinzip ein weiterer Missbrauch der Opfer“, betont sie. „Diese Aufnahmen zeigen reale Verbrechen – und wer sie konsumiert, trägt dazu bei, dass ein Markt für solche Inhalte überhaupt existiert.“
Nach ihren Worten existieren im Internet echte Vergewaltiger-Netzwerke, in denen Täter ihre Taten dokumentieren und austauschen. Wahlmann fordert daher ein klares Signal des Rechtsstaats: „Wir müssen diesen abscheulichen Markt endlich austrocknen.“
Gesetzesvorschlag: Gleiche Strafen wie bei Kinderpornografie
Wahlmann will das Strafrecht anpassen, um diese Lücke zu schließen. Ihr Vorschlag: Der Besitz, Erwerb und die Weitergabe von Vergewaltigungsvideos Erwachsener soll künftig unter Strafe gestellt werden – ähnlich wie im Bereich der Kinderpornografie.
Dort sieht das Gesetz bereits jetzt empfindliche Strafen vor: Wer entsprechendes Material besitzt oder verbreitet, riskiert Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Eine vergleichbare Regelung soll künftig auch für Videos gelten, die sexuelle Gewalt an Erwachsenen zeigen.
Ein Appell für mehr Opferschutz und digitale Verantwortung
Mit ihrem Vorstoß will Wahlmann nicht nur die Täter härter bestrafen, sondern auch ein gesellschaftliches Bewusstsein schaffen. Der Konsum solcher Inhalte sei kein harmloser „Tabubruch“, sondern eine Fortsetzung der Gewalt.
„Wir müssen deutlich machen, dass der digitale Raum kein rechtsfreier Raum ist – und dass Opfer sexueller Gewalt Anspruch auf denselben Schutz haben, egal ob sie minderjährig oder erwachsen sind“, so die Ministerin.
Die Justizministerkonferenz in Leipzig soll über den Vorschlag beraten – und möglicherweise den Weg ebnen für eine bundesweite Gesetzesinitiative, die die Strafbarkeitslücke endlich schließt.