Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat erneut ihre Kontrollstärke unter Beweis gestellt und gegen eine verantwortliche Person der VBV-Pensionskasse AG eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verhängt. Grund dafür waren gravierende Verstöße gegen das Pensionskassengesetz (PKG), wie die Behörde am 6. November 2025 bekanntgab.
Im Mittelpunkt der Sanktion steht das Fehlen zentraler organisatorischer Strukturen im Unternehmen: Laut FMA verfügte die VBV-Pensionskasse im relevanten Zeitraum weder über ein funktionierendes IT-Risikomanagement noch über ein Business-Continuity- oder Informationssicherheitsmanagement. Damit habe das Institut elementare Pflichten zur Sicherstellung eines geordneten und widerstandsfähigen Betriebs verletzt – Pflichten, die gerade im sensiblen Bereich der Altersvorsorge von höchster Bedeutung sind.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) abgeschlossen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig, wie die FMA betonte.
Mit dem Vorgehen unterstreicht die Aufsichtsbehörde einmal mehr, dass sie organisatorische Defizite und Versäumnisse im Risikomanagement von Finanzdienstleistern nicht duldet. Besonders in Zeiten wachsender digitaler Abhängigkeiten und zunehmender Cybergefahren sind funktionierende Sicherheits- und Notfallstrukturen keine bloße Formalität, sondern ein zentraler Baustein des Vertrauens in das österreichische Pensionssystem.
Hier die Original-Mitteilung der FMA-Österreich:
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine verantwortliche Person der VBV-Pensionskasse AG wegen Verstößen gegen das Pensionskassengesetz (PKG)
- Sanktion
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen eine verantwortliche Person der VBV-Pensionskasse AG eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verhängt. Die Verfahren wurden gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Konkret verfügte die VBV-Pensionskasse AG im Tatzeitraum über kein wirksames IT-Risiko, Business Continuity- und Informationssicherheitsmanagement. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.