Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit einer Grundsatzfrage, die Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft: Wie lange darf die Schufa Informationen über Zahlungsausfälle speichern?
Ausgangspunkt ist die Klage eines Mannes, der mehrere Rechnungen verspätet bezahlt hatte. Die Schufa führte die Vorfälle über Jahre hinweg in seiner Akte und bewertete seine Kreditwürdigkeit als „sehr kritisch“ – mit spürbaren Folgen etwa für Kreditanträge oder Mietverhältnisse.
Der Kläger hielt diese langfristige Speicherung für unverhältnismäßig und datenschutzwidrig. Das Oberlandesgericht Köln gab ihm in der Vorinstanz recht. Die Schufa akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht und zog vor den BGH.
💾 Wie lange darf die Schufa Daten speichern?
Im Kern geht es um die Speicherfristen für negative Einträge, etwa zu nicht bezahlten Rechnungen oder gekündigten Krediten. Derzeit bleiben solche Informationen in der Regel drei Jahre nach Erledigung einer Forderung gespeichert – auch dann, wenn die Schuld längst beglichen wurde.
Der Kläger argumentiert, dass diese Praxis seine wirtschaftliche Rehabilitation behindere. Nach Begleichung der offenen Rechnungen müsse der Betroffene die Chance haben, wieder uneingeschränkt am Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Die Schufa hingegen hält die Speicherung für notwendig, um ihren Vertragspartnern – etwa Banken, Energieversorgern oder Vermietern – eine verlässliche Risikoeinschätzung zu ermöglichen. Nur so könnten Unternehmen verhindern, dass sie bei potenziell zahlungsunfähigen Kunden Verluste erleiden.
🏛️ BGH-Entscheidung mit Signalwirkung
Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung: Der BGH muss abwägen, wie weit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung reicht – und wo die Interessen der Wirtschaft an einer verlässlichen Bonitätsprüfung überwiegen.
Datenschützer fordern seit Langem strengere Regeln für Wirtschaftsauskunfteien, insbesondere bei Daten, die für Betroffene existenzielle Auswirkungen haben können. Eine zu lange Speicherung könne Menschen dauerhaft stigmatisieren und Zugang zu Krediten, Mietwohnungen oder Verträgen erschweren.
Sollte der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln bestätigen, müsste die Schufa ihre Speicherpraxis grundlegend überarbeiten. Ein gegenteiliges Urteil hingegen würde die bisherige Praxis festigen und den Unternehmen Planungssicherheit geben.
🕒 Urteil noch offen
Ob der BGH bereits heute eine Entscheidung verkündet, ist unklar. Beobachter rechnen mit einer intensiven juristischen Abwägung zwischen Datenschutzgrundsätzen, wirtschaftlichen Interessen und Verbraucherschutz.
Das Urteil könnte weit über den Einzelfall hinaus wirken – und künftig bestimmen, wie lange negative Finanzdaten in Deutschland gespeichert und weitergegeben werden dürfen.