Mit den sinkenden Temperaturen beginnt für Autofahrerinnen und Autofahrer wieder die Zeit des Reifenwechsels. Wer sicher durch Herbst und Winter kommen will, sollte sich frühzeitig um die passenden Reifen kümmern – und dabei einige Regeln beachten.
Wann gilt Winterreifenpflicht?
In Deutschland gibt es keine feste Datumsregel wie „von O bis O“ (Oktober bis Ostern), sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Ältere Modelle mit der M+S-Kennzeichnung sind nur noch in Ausnahmefällen bis Ende September 2024 erlaubt.
Wie erkennt man gute Winterreifen?
Aktuelle Tests zeigen, dass nicht jeder Winterreifen gleich gut abschneidet. Empfehlenswert sind Modelle mit kurzem Bremsweg, gutem Aquaplaning-Schutz und stabiler Haftung auf Schnee und Eis. Premiumreifen bieten meist den besten Grip, während günstige Modelle oft bei Nässe oder Trockenheit Schwächen zeigen. Wer selten bei Schnee fährt, kann auch Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol nutzen – sie gelten als gesetzeskonform, erreichen aber nicht immer die gleiche Performance wie reine Winterreifen.
Wie alt dürfen Winterreifen sein?
Auch wenn gesetzlich keine Altersgrenze besteht, empfehlen Fachleute, Winterreifen nach spätestens sechs Jahren zu ersetzen. Das Gummi härtet mit der Zeit aus, die Haftung lässt nach. Das Produktionsdatum ist an der Reifenflanke ablesbar – die sogenannte DOT-Nummer zeigt die Kalenderwoche und das Jahr der Herstellung (z. B. „DOT 2220“ für die 22. Woche 2020).
Wie viel Profil ist Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe, empfohlen werden jedoch mindestens 4 Millimeter. Bei weniger Profil verlängert sich der Bremsweg erheblich, insbesondere auf Schnee und nasser Fahrbahn.
Was droht bei Verstößen?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wird dabei der Verkehr behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei einem Unfall auf 120 Euro. Auch Versicherungen können im Schadenfall Leistungen kürzen, wenn nachgewiesen wird, dass ungeeignete Reifen zum Unfall beigetragen haben.
Montage und Lagerung
Beim Wechsel sollten die Reifen immer achsenweise montiert werden – am besten mit einem Drehmomentschlüssel, um Beschädigungen zu vermeiden. Gebrauchte Reifen sollten vor der Montage auf Risse, Beulen und ungleichmäßigen Verschleiß überprüft werden. Nach dem Abmontieren sollten sie kühl, trocken und dunkel gelagert werden, idealerweise liegend oder auf Felgen hängend.
Fazit
Wer frühzeitig auf Winterreifen umsteigt, sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern spart auch Nerven: Werkstätten sind meist im Oktober und November besonders ausgelastet. Experten empfehlen daher, den Reifenwechsel rechtzeitig zu planen – bevor der erste Schnee fällt.