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Kompromiss in Brüssel: Ostsee-Fischer dürfen trotz Fangverbot weiter Hering fangen

wian (CC0), Pixabay

Im Streit um strengere Fangbeschränkungen in der Ostsee hat sich die EU auf einen Kompromiss geeinigt, der vor allem den kleinen Küstenfischern entgegenkommt. Trotz des weitreichenden Fangverbots dürfen sie auch im kommenden Jahr in begrenztem Umfang Hering fangen. Damit setzten sich mehrere Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, gegen die ursprünglichen Pläne der EU-Kommission durch.

Die Kommission hatte gefordert, sämtliche Ausnahmen für die Heringsfischerei zu streichen, um die stark bedrohten Bestände in der westlichen Ostsee zu schützen. Doch die EU-Agrar- und Fischereiministerinnen und -minister lehnten diesen Schritt ab. Sie entschieden, den handwerklich arbeitenden Küstenfischern mit traditionellen Fanggeräten weiterhin geringe Fangmengen zu gestatten. Auch Hobbyangler dürfen künftig wie bisher einen in der Ostsee ausgesetzten Lachs pro Tag fangen.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begrüßte die Entscheidung: „Die Fischerei an unseren Küsten ist weit mehr als ein Wirtschaftszweig – sie ist ein einzigartiges Kulturgut und ein Stück unserer Heimat. Das müssen wir bewahren.“ Nach seinen Worten wahrt der Kompromiss „die Balance zwischen Schutz und Nutzung“ und sichere zugleich die Existenz kleiner Fischereibetriebe.

Seit Jahren stehen die Fischbestände der Ostsee unter Druck. Vor allem Hering und Dorsch sind stark dezimiert, Fangverbote und Quoten regeln den Fang bis ins Detail. Für den Dorsch gilt in der gesamten Ostsee bereits ein vollständiges Fangverbot. Der Hering darf in der westlichen Ostsee grundsätzlich nur als Beifang gefischt werden – also dann, wenn er unbeabsichtigt in die Netze gerät.

Für das kommende Jahr bleiben die Fangquoten für den Beifang unverändert, wie der dänische Landwirtschaftsminister Jacob Jensen mitteilte. In anderen Regionen der Ostsee variiert die Lage: In der zentralen Ostsee wird die erlaubte Fangmenge für Hering um 15 Prozent angehoben, im Bottnischen Meerbusen dagegen um 40 Prozent reduziert. Dort gilt zusätzlich während der Laichzeit ein dreimonatiges Fangverbot.

Auch für andere Arten wurden Anpassungen beschlossen. Die Fangmenge für Sprotte steigt um fast 50 Prozent, während die Quote für Scholle leicht um drei Prozent sinkt.

Für die EU-Kommission ist das Ergebnis eine Niederlage. Brüssel hatte sich auf wissenschaftliche Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) berufen und deutlich strengere Beschränkungen verlangt. Die Mitgliedsstaaten entschieden sich jedoch für einen pragmatischeren Weg – zum Ärger von Umweltschützern, aber zur Erleichterung vieler Küstenfischer, die in der Heringsfischerei nicht nur ihre wirtschaftliche Grundlage, sondern auch ein Stück regionaler Identität sehen.

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