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Weniger Meldungen, gleiche Transparenz – BaFin will Schwelle für Insidergeschäfte deutlich anheben

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, die bürokratische Last für börsennotierte Unternehmen und deren Führungskräfte zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Meldegrenze für Eigengeschäfte von Führungspersonen – also den sogenannten Directors’ Dealings – von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro steigen.

Die Regelung soll per Allgemeinverfügung umgesetzt werden und basiert auf den erweiterten Möglichkeiten des neuen EU-Listing Acts. Dieses europäische Gesetzespaket zielt darauf ab, die Kosten einer Börsennotierung dauerhaft zu senken und den Kapitalmarktzugang für Unternehmen zu erleichtern.

BaFin will Führungskräfte und Emittenten entlasten

Bislang müssen Vorstände, Aufsichtsräte und andere Führungspersonen ihre privaten Wertpapiergeschäfte mit Aktien oder Anleihen ihres Unternehmens ab einem Jahresvolumen von 20.000 Euro melden. Diese Meldungen sollen Transparenz schaffen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Insiderinformationen.

Doch die BaFin hält die aktuelle Grenze für zu niedrig:

„Die Vielzahl kleinerer Meldungen bringt kaum zusätzlichen Erkenntniswert für den Markt, verursacht aber erheblichen Verwaltungsaufwand“, heißt es aus der Behörde.

Mit der geplanten Erhöhung der Schwelle sollen sowohl Führungskräfte als auch Emittenten spürbar entlastet werden – ohne dass das Transparenzniveau leidet.

Die Aufsicht erwartet, dass die Zahl der Meldungen künftig sinkt, während relevante Insidertransaktionen weiterhin veröffentlicht werden.

Reform durch den EU-Listing Act

Ermöglicht wird der Schritt durch den EU-Listing Act, ein europäisches Reformpaket, das den Börsenzugang für Unternehmen vereinfachen und die Regulierung effizienter gestalten soll.

Ein Kernanliegen ist es, das Verhältnis zwischen Transparenzpflichten und Bürokratieaufwand neu auszubalancieren. Die Anhebung der Schwelle gilt daher als EU-konforme Entlastungsmaßnahme, die auch den Standort Deutschland im europäischen Kapitalmarkt wettbewerbsfähiger machen soll.

Anhörung läuft bis Mitte November

Bevor die Verfügung in Kraft tritt, führt die BaFin eine öffentliche Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz durch.
Der Entwurf wurde am 27. Oktober 2025 auf der BaFin-Website veröffentlicht.

Stellungnahmen können bis zum 17. November 2025 per E-Mail an
📧 Anhoerung_Anhebung_Schwellenwert@bafin.de eingereicht werden.

Nach Abschluss der Anhörung soll die finale Allgemeinverfügung veröffentlicht und zum Jahresbeginn 2026 rechtskräftig werden.

Einordnung: Erleichterung mit Augenmaß

Aus Sicht des Kapitalmarkts ist der Schritt ein vernünftiger Kompromiss zwischen Transparenz und Effizienz. Während Großtransaktionen weiterhin meldepflichtig bleiben, werden kleinere, oft private Käufe und Verkäufe künftig nicht mehr gemeldet werden müssen.

Kritiker warnen jedoch, dass durch die höhere Schwelle feine Marktindikatoren verloren gehen könnten – etwa wenn mehrere Führungskräfte gleichzeitig kleinere Beträge handeln. Befürworter sehen darin hingegen eine notwendige Entlastung, die den Fokus wieder auf wirklich kursrelevante Insidergeschäfte lenkt.

Fazit:
Mit der geplanten Anhebung der Meldeschwelle für Eigengeschäfte reagiert die BaFin auf europäische Reformimpulse und setzt auf mehr Effizienz bei gleichbleibender Markttransparenz.
Die Branche darf gespannt sein, ob sich die Balance zwischen Entlastung und Informationswert in der Praxis bewährt – oder ob Investoren künftig genauer hinschauen müssen, was nicht mehr gemeldet wird.

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