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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Lyncronize GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 666 IN 340/25 e

Das Amtsgericht Kassel hat am 27. Oktober 2025 um 09:20 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter der Nummer HRB 16503 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Dr. Philipp Bitzer und Dr. René Wegener vertreten.

Gemäß Beschluss sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, bestellt.

Kontakt:
📞 0361 / 601314-0
📠 0361 / 601314-30
✉️ erfurt@hww.eu
🌐 www.hww.eu

Zudem wurden die Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Damit ist sichergestellt, dass eingehende Zahlungen und Vermögenswerte ausschließlich unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters fließen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kassel eingesehen werden.

Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Kassel (Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel) möglich.

Mit dieser Anordnung steht das Vermögen der Lyncronize GmbH unter insolvenzrechtlicher Aufsicht, um es vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen.

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