Dark Mode Light Mode

Fremdkörper in Gelbwurst entdeckt – Konrad Böhnlein GmbH ruft Produkt vorsorglich zurück

Die Konrad Böhnlein GmbH, ein traditionsreicher Fleisch- und Wurstwarenhersteller aus Bamberg, informiert über einen vorsorglichen Rückruf ihres Produkts „Gelbwurst Ring SB“. Grund für diese Maßnahme ist der mögliche Fund von metallischen Fremdkörpern in der betroffenen Charge.

Details zum betroffenen Produkt

Das zurückgerufene Produkt trägt folgende Merkmale:

  • Produktname: Gelbwurst Ring SB
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.11.2025
  • Losnummer: 741242
  • Hersteller: Konrad Böhnlein GmbH, Lichtenhaidestraße 3c, 96052 Bamberg

Die betroffene Gelbwurst wurde im regionalen Lebensmitteleinzelhandel in Nordbayern sowie in der hausinternen Filiale des Unternehmens in Bamberg angeboten.

Gesundheitsgefahr durch metallische Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln stellen ein ernstzunehmendes Risiko dar. Besonders metallische Verunreinigungen können beim Verzehr zu inneren Verletzungen im Mund-, Rachen- oder Magen-Darm-Bereich führen. Auch Zahn- oder Kieferverletzungen sowie Schluckprobleme sind nicht auszuschließen.

Daher rät die Konrad Böhnlein GmbH ausdrücklich davon ab, das Produkt zu konsumieren. Bereits gekaufte Ware mit der angegebenen Losnummer sollte sofort zurückgegeben werden.

Rückgabe und Erstattung

Verbraucherinnen und Verbraucher, die das betroffene Produkt erworben haben, können es in der entsprechenden Verkaufsstelle oder in der Filiale der Konrad Böhnlein GmbH in Bamberg zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons.

Verbraucherinformation und Kontakt

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht das Unternehmen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Konrad Böhnlein GmbH
Lichtenhaidestraße 3c
96052 Bamberg
E-Mail: info@konrad-boehnlein.de
Verbraucherinformation: https://konrad-boehnlein.de/verbraucherinformation-konrad-boehnlein-gmbh-ruft-gelbwurst-ring-sb-zurueck/

Hinweis für Verbraucher in Bayern

Aktuell ist ausschließlich der Freistaat Bayern von dieser Rückrufaktion betroffen. Die Erstveröffentlichung der Meldung erfolgte am 23. Oktober 2025.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, die Information weiterzugeben, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

„Tradwife“-Mythos entzaubert: Studie zeigt – junge Frauen wollen keine Rückkehr zur Hausfrauenrolle

Next Post

Windpark Schwand Beteiligungs GmbH: Neu gegründet, klar strukturiert – aber mit Anlaufverlust im ersten Geschäftsjahr