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VP Bank AG verzichtet auf Registrierung als Token-Emittent und Token-Erzeuger

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die VP Bank AG mit Sitz in der Aeulestrasse 6, 9490 Vaduz, hat zum 1. September 2025 offiziell auf ihre Registrierungen gemäß dem Liechtensteinischen Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) verzichtet.

Betroffen sind konkret die Tätigkeiten als Token-Emittent nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. k TVTG sowie als Token-Erzeuger nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. l TVTG.

Die Registrierungen sind gemäß Art. 20 Abs. 1 Bst. a TVTG mit Wirkung zum 1. September 2025 erloschen. Damit ist die VP Bank AG nicht länger berechtigt, diese registrierungspflichtigen vertrauenswürdigen Technologien (VT)-Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen.

Diese Änderung wurde am 10. Oktober 2025 durch die Finanzaufsicht CSSF veröffentlicht. Sie unterstreicht die laufende regulatorische Anpassung und Marktbereinigung im Bereich der Token-basierten Finanzdienstleistungen.

 

Hier die Original-CSSF-Mitteilung:

Erlöschen einer Registrierung nach TVTG

10.10.25 Registrierungen
Die VP Bank AG, Aeulestrasse 6, 9490 Vaduz (FL-0001.007.080-0), hat per 1. September 2025 auf ihre Registrierungen als Token-Emittent nach Art. 12 Abs. 1 TVTG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. k TVTG und Token-Erzeuger nach Art. 12 Abs. 1 TVTG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. l TVTG verzichtet. Die Registrierungen sind somit nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a TVTG erloschen.

Die VP Bank AG ist damit nicht mehr dazu berechtigt, die genannten registrierungspflichtigen VT-Dienstleistungen zu erbringen.

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