Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung vor den Angeboten der Plattform DAO1 (dao1.ai) sowie den damit verbundenen Produkten der Apertum Holding Limited ausgesprochen. Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bietet das Unternehmen automatisierten Handel mit Kryptowerten an – unter Einsatz angeblich künstlich intelligenter Handelsbots.
Automatisierter Kryptohandel ohne Genehmigung
DAO1 wirbt laut BaFin mit Systemen, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) und Trading-Bots hohe Renditen im Kryptohandel versprechen sollen. Das Unternehmen präsentiert seine Angebote aktuell in deutschsprachigen Webinaren, Social-Media-Kanälen sowie auf lokalen Veranstaltungen in Deutschland.
Nach Einschätzung der Finanzaufsicht liegen konkrete Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass DAO1 in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis anbietet. Solche Tätigkeiten unterliegen jedoch der Genehmigungspflicht nach deutschem Recht.
BaFin erinnert an Erlaubnispflicht
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Form der Dienstleistung rund um Kryptowerte – insbesondere Handel, Verwaltung oder Vermittlung – in Deutschland nur mit einer offiziellen Zulassung erbracht werden darf. Diese Zulassung wird nach Prüfung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen durch die Aufsichtsbehörde erteilt.
Anlegerinnen und Anleger sollten daher stets prüfen, ob ein Anbieter über eine BaFin-Erlaubnis verfügt. Entsprechende Informationen können über die Unternehmensdatenbank der BaFin abgerufen werden.
Rechtsgrundlage der Warnung
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Diese Bestimmung erlaubt es der Behörde, öffentlich auf unerlaubte Finanz- oder Kryptowertegeschäfte hinzuweisen, um den Schutz von Anlegern sicherzustellen.
Fazit
Die BaFin rät zur äußersten Vorsicht bei Angeboten von DAO1 (dao1.ai) und der Apertum Holding Limited. Der Einsatz angeblich KI-gesteuerter Handelssysteme und hohe Gewinnversprechen sollten Anleger skeptisch machen – insbesondere, wenn kein behördlicher Genehmigungsnachweis vorliegt. Wie bei allen Krypto-Investitionen gilt: Seriöse Anbieter sind in der Regel bei der BaFin registriert oder lizenziert.