FMA warnt vor btmake.top – Kein Recht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich warnt eindringlich vor dem Anbieter https://btmake.top. Nach aktuellen Erkenntnissen ist das Unternehmen nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte durchzuführen. Insbesondere darf der Anbieter keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen, wie es in § 3 Abs 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) geregelt ist.
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgte am 29. September 2025 auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018 und dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern vor unautorisierten und potenziell unseriösen Finanzdienstleistungen.
In Österreich dürfen Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur von Unternehmen erbracht werden, die eine offizielle Konzession der FMA besitzen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Anbieter ohne Zulassung am Markt auftreten und Anlegerinnen und Anleger in falscher Sicherheit wiegen.
Die FMA empfiehlt daher dringend, sich vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen über die Zulassung eines Unternehmens zu informieren. Die Unternehmensdatenbank auf der Website der FMA bietet eine zuverlässige Möglichkeit zur Überprüfung.
Im Fall von btmake.top liegt keine solche Zulassung vor – Anleger sollten daher von jeglichen Geschäftsbeziehungen mit diesem Anbieter dringend Abstand nehmen.