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Kryptomärkte: BaFin präzisiert Mitteilungspflichten durch neue Verordnung

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die sogenannte Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die bereits bestehenden Mitteilungspflichten für Marktteilnehmer im Kryptobereich präzisiert und konkretisiert – insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung von Insiderinformationen.

Klarere Regeln für Emittenten und Anbieter

Betroffen sind Emittenten, Anbieter sowie Antragsteller, die bereits durch die europäische Kryptomärkteverordnung (MiCAR) zur Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichtet sind. Die KMMV definiert nun detaillierter, welche Inhalte diese Mitteilungen haben müssen und in welcher Form sie an die Öffentlichkeit zu übermitteln sind.

Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist zudem die Regelung zum Aufschub: Marktteilnehmer erhalten Vorgaben, wie und unter welchen Voraussetzungen die Offenlegung von Insiderinformationen zeitweise hinausgeschoben werden darf – beispielsweise um die Interessen des Emittenten nicht zu gefährden oder Marktstörungen zu vermeiden.

Rechtsrahmen und Einordnung

Die KMMV ist Teil der weiteren Umsetzung des Kryptowerteaufsichtsgesetzes (KMAG) und ergänzt die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Sie stützt sich außerdem auf die von der EU-Kommission erlassenen technischen Durchführungsstandards, die europaweit einheitliche Spielregeln schaffen sollen.

Ziel: Mehr Transparenz und Anlegerschutz

Mit der Konkretisierung der Mitteilungspflichten verfolgt die BaFin das Ziel, die Transparenz auf den Kryptomärkten zu erhöhen und dadurch das Vertrauen von Anlegern und Investoren zu stärken. Zugleich sollen Marktmanipulationen erschwert und die Marktintegrität geschützt werden.

Die Veröffentlichung der KMMV ist ein weiterer Schritt, um den bislang sehr unterschiedlich regulierten Kryptomarkt enger an die Standards der klassischen Finanzmärkte heranzuführen.

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