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BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen unter dem Namen Shenkman Capital Management – Verdacht auf Identitätsmissbrauch

Lindsay_Jayne (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist aktuell auf betrügerische Aktivitäten in sozialen Netzwerken hin. Betroffen sind WhatsApp-Gruppen mit Namen wie „Shenkman Börsenforum“ oder „Shenkman Börsenforum-52“, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, von der US-Investmentgesellschaft Shenkman Capital Management, Inc. aus New York betrieben zu werden.

In diesen Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Handels-App „C-Rax MAX“ („CryptoraX“) Finanzprodukte zu erwerben. Nach Einschätzung der BaFin besteht der Verdacht, dass die Hintermänner unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von Shenkman Capital Management, sondern sind ein Fall von Identitätsmissbrauch.

Typischer Ablauf der Masche

Aus ähnlichen Fällen ist ein wiederkehrendes Muster bekannt:

  • Lockangebote in sozialen Medien: Über Anzeigen wird mit kostenlosen Börsentipps, Aktienempfehlungen oder angeblichem Expertenwissen geworben – oft unter Nutzung bekannter Wirtschaftspersönlichkeiten oder renommierter Institute.

  • Kontaktaufnahme via WhatsApp: Interessenten werden aufgefordert, einer WhatsApp-Gruppe beizutreten, wo vermeintliche Experten ihr „Wissen“ teilen.

  • Vertrauensaufbau: Über mehrere Wochen werden Seminare, Tipps und scheinbar seriöse Analysen verbreitet, oft unterstützt durch eine Assistenzperson, die den Chat moderiert.

  • Vorstellung angeblich innovativer Systeme: Später wird ein „exklusives Finanzmodell“ oder ein neuer Krypto-Token präsentiert, der hohe Gewinne versprechen soll.

  • Psychologischer Druck: Mitglieder werden zu täglichen Aktionen, Gewinnspielen oder „Check-Ins“ animiert, um Bindung und Vertrauen zu schaffen.

  • Einbindung externer Handelsplattformen: Anleger sollen sich bei Apps oder Börsen anmelden, die von den Initiatoren empfohlen werden – angeblich mit limitiertem Zugang.

  • Einzahlungen und Tests: Zunächst werden kleine Testauszahlungen ermöglicht, um Sicherheit vorzutäuschen. Danach fordern die Betreiber zunehmend höhere Einzahlungen – oft auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  • Blockierte Auszahlungen: Mit fortschreitender Zeit werden Auszahlungen an Bedingungen geknüpft oder ganz verweigert. Websites der Plattformen wechseln häufig oder verschwinden ganz.

Rechtliche Grundlage und Warnung der BaFin

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Viele derartiger Plattformen agieren jedoch ohne Lizenz. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaAufsG).

Fazit

Die BaFin rät dringend:

  • Seien Sie misstrauisch bei hohen Renditeversprechen.

  • Prüfen Sie vor jeder Investition, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.

  • Tätigen Sie keine Einzahlungen auf unbekannte Konten oder in nicht regulierte Apps.

Die WhatsApp-Gruppen im Namen von Shenkman Capital Management sind ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch – Anleger sollten hier besonders vorsichtig sein.

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