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Rückruf von „Ferma“ UHT-Trinkmilch wegen Überschreitung von Arzneimittelrückständen

Die MONOLITH INTERNATIONAL GMBH ruft vorsorglich das Produkt „Ferma“ UHT-Trinkmilch mit 2,5 % Fett in der 900-Gramm-/873-Milliliter-Verpackung und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.12.2025 zurück. Bei einer Untersuchung wurde eine Überschreitung der zulässigen Rückstandshöchstmenge des Arzneimittels Triclabendazol festgestellt.

Was ist Triclabendazol?

Triclabendazol ist ein zugelassenes antiparasitäres Tierarzneimittel, das bei Milchkühen zur Behandlung bestimmter Leberegelinfektionen eingesetzt wird. Rückstände dieses Stoffs dürfen nur in streng begrenzter Menge in Lebensmitteln tierischen Ursprungs enthalten sein. Im vorliegenden Fall wurde dieser gesetzlich festgelegte Höchstwert überschritten, weshalb vom Verzehr der Milch abgeraten wird.

Produktinformationen:

Produkt: „Ferma“ UHT-Trinkmilch
Fettgehalt: 2,5 %
Verpackung: 900 g / 873 ml
Mindesthaltbarkeitsdatum: 08.12.2025
Inverkehrbringer: MONOLITH INTERNATIONAL GMBH, Hertzstraße 3/1, 71083 Herrenberg

Betroffene Bundesländer:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Schleswig-Holstein
Thüringen

Vertrieb:

Die betroffene Milch wurde ausschließlich über das Vertriebsnetz der MONOLITH INTERNATIONAL GMBH verkauft.

Empfehlung für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Produkt nicht konsumieren. Betroffene Ware kann im jeweiligen Einkaufsmarkt zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet, ein Kassenbon ist nicht erforderlich.

Bei Fragen steht eine kostenlose Verbraucher-Hotline zur Verfügung:
Telefonnummer: 0800 66 66 548

Kontakt zum Unternehmen:

MONOLITH INTERNATIONAL GMBH
Hertzstraße 3/1
71083 Herrenberg

Eine Kundeninformation steht als PDF (143 KB, nicht barrierefrei) zur Verfügung.

Meldung erstellt durch: Baden-Württemberg
Erstveröffentlichung: 17. September 2025
Letzte Aktualisierung: 17. September 2025

Fazit:

Die MONOLITH INTERNATIONAL GMBH reagiert mit dem Rückruf verantwortungsbewusst auf den Verstoß gegen geltende Rückstandshöchstwerte. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Warnung ernst nehmen und betroffene Produkte nicht verwenden.

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